Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Potsdam Waldstadt II 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Potsdam-Waldstadt II liegt bei 700 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 700 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 650 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Potsdam-Waldstadt II 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 700 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 700 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Potsdam-Waldstadt II wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 09.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Potsdam werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 700 | 0.0 % | 650 | 700 |
| Landwirtschaft | 1,35 | 17.4 % | 1 | 1,4 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 0.0 % | 0,33 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Potsdam-Waldstadt II (2001-2026)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Potsdam Waldstadt II
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Potsdam Waldstadt II liegt aktuell bei 700 €/m² und zeigt damit im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung. Nach einem moderaten Anstieg um 4,0 % im Jahr 2025 stagniert der Wert auf diesem Niveau.
Die langfristige Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt einen deutlichen Wertzuwachs von ursprünglich 266 €/m² auf das heutige Niveau, was einer Gesamtsteigerung von 163,2 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Preisentwicklung zwischen 2002 und 2007 mit einem Wachstum von 189 €/m² sowie im Zeitraum von 2016 bis 2021, in dem die Bodenrichtwerte um 198 €/m² kletterten. Der stärkste Einzeljahresanstieg erfolgte im Jahr 2003 mit 24,1 %, gefolgt von 11,7 % im Jahr 2017.
Die jüngere Vergangenheit zeigt eine markante Trendwende: Nach dem Höchststand von 747 €/m² im Jahr 2021 brachen die Werte im Jahr 2022 um 9,6 % auf 675 €/m² ein – der stärkste Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum. In den Jahren 2024 und 2025 stabilisierten sich die Preise wieder bei rund 700 €/m², erreichen aber weiterhin nicht das Niveau von 2021. Auch in früheren Jahren zeigten sich Schwankungen, insbesondere 2008 und 2009 mit Rückgängen von insgesamt 44 €/m².
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 747 €/m² | 7.2 % |
| 2022 | 675 €/m² | -9.6 % |
| 2024 | 673 €/m² | -0.3 % |
| 2025 | 700 €/m² | 4.0 % |
| 2026 | 700 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Potsdam
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Potsdam.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Waldstadt I | 575 | 0.0 % | 1.0 |
| Schlaatz | 559 | 0.0 % | 1.6 |
| Teltower Vorstadt | 645 | -0.6 % | 2.3 |
| Drewitz | 515 | 0.0 % | 2.6 |
| Babelsberg-Süd | 618 | -4.5 % | 2.8 |
| Templiner Vorstadt | 604 | -6.2 % | 3.0 |
| Kirchsteigfeld | 768 | 0.0 % | 3.0 |
| Zentrum Ost und Nuthepark | 850 | 0.0 % | 3.7 |
| Stern | 678 | -4.1 % | 4.0 |
| Babelsberg-Nord | 951 | 0.0 % | 4.2 |
Sind die Grundstückspreise in Potsdam-Waldstadt II mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Potsdam-Waldstadt II sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Potsdam-Waldstadt II gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Potsdam-Waldstadt II kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Potsdam-Waldstadt II gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam-Waldstadt II
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Potsdam zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Potsdam
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Potsdam:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam
Hegelallee 6-10 Haus 1
14467 Potsdam
Website:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003703.phpE-Mail:
gutachterausschuss@rathaus.potsdam.deTelefon:
0331 289 3182Fax:
0331 289 84 3183Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Potsdam Waldstadt II
Die Bodenrichtwerte für Potsdam erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Brandenburg nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Potsdam werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Potsdams. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 09.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Potsdam sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Potsdam werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Potsdam wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Potsdam wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Potsdam befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.