Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Nußloch 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Nußloch? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Nußloch finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Nußloch liegt bei 735 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 1,3% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 1.075 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 350 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Nußloch entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 735 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 10 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 745 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 1,3%.

Die Bodenrichtwerte für Nußloch wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Nußloch werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung735-1.3 %3501.075
Gewerbe2600.0 %230260
Landwirtschaft2,12-8.6 %0,35
Forstwirtschaft10.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Nußloch (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Nußloch liegt aktuell bei 735 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1,3 % gesunken. Nach dem Anstieg von 2024 auf 745 €/m² zeigt sich damit erneut eine rückläufige Tendenz.

Die auffälligste Entwicklung der vergangenen Jahre war der starke Preisrückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 77 €/m² auf 718 €/m² fiel - ein Minus von 9,7 %. Dies beendete abrupt eine mehr als zwanzigjährige Wachstumsphase und markierte den ersten größeren Einbruch seit der Finanzkrise 2008/2009. Besonders bemerkenswert ist dieser Rückgang vor dem Hintergrund der vorherigen Dynamik: Zwischen 2016 und 2021 hatte sich der Bodenrichtwert von 584 €/m² kontinuierlich auf den Höchststand von 795 €/m² entwickelt.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 zeigt sich trotz der jüngsten Schwächephase eine deutliche Wertsteigerung. Ausgehend von 283 €/m² im Jahr 2000 bedeutet der aktuelle Wert eine Zunahme um mehr als das Zweieinhalbfache. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in den frühen 2000er Jahren mit einem Sprung um 24,0 % im Jahr 2003 sowie in der Phase zwischen 2015 und 2021, in der sich die stärksten jährlichen Zuwächse mit Spitzenwerten von 11,8 % im Jahr 2017 konzentrierten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021795 €/m²7.1 %
2022718 €/m²-9.7 %
2023716 €/m²-0.3 %
2024745 €/m²4.1 %
2025735 €/m²-1.3 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Wiesloch639-6.0 %2.8
Sandhausen846-4.5 %4.7
Gaiberg170-3.4 %5.3
Walldorf966-10.1 %5.6
Dielheim427-1.2 %6.4
Rauenberg499-6.0 %6.6
Leimen549-4.4 %6.6
Bammental161-3.6 %6.6
Mauer153-3.8 %7.0
Mühlhausen (Kraichgau)378-4.3 %8.5
Meckesheim107-2.7 %8.8
Oftersheim6902.4 %8.8
Malsch (Heidelberg)4200.0 %9.0
Zuzenhausen126-3.8 %9.1
Heidelberg1.247-0.9 %9.2

Sind die Grundstückspreise in Nußloch mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Nußloch sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Nußloch gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Nußloch kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Nußloch gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Nußloch?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Nußloch zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Nußloch

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Nußloch:

Adresse:

Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Weberstr. 4

69181 Leimen

Website:

www.gaasornk.de

E-Mail:

verwaltung@gaasornk.de

Telefon:

06224 5739530

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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