Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Tübingen Unterjesingen 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Tübingen-Unterjesingen liegt bei 579 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 685 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 330 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Tübingen-Unterjesingen 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 579 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 579 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Tübingen-Unterjesingen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Tübingen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 579 | 0.0 % | 330 | 685 |
| Landwirtschaft | 3,08 | 0.0 % | 1,5 | 20 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 0.0 % | 0,4 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Tübingen-Unterjesingen (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Unterjesingen beträgt 579 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 0,0 % Veränderung. Nach dem Anstieg um 4,1 % im Jahr 2024 stagniert die Entwicklung damit auf dem erreichten Niveau.
Besonders auffällig ist der deutliche Einbruch im Jahr 2022, als die Bodenrichtwerte um 60 €/m² auf 558 €/m² fielen - ein Rückgang von 9,7 %. Dies markierte das Ende einer längeren Wachstumsphase, die von 2013 bis 2021 anhielt. In diesem Zeitraum stiegen die Werte kontinuierlich von 389 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 618 €/m², was einer Gesamtsteigerung von fast 59 % entspricht. Besonders dynamisch entwickelten sich die Jahre 2016 bis 2018 mit Zuwächsen zwischen 8,1 % und 11,7 % jährlich.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich trotz zwischenzeitlicher Schwankungen ein deutlicher Aufwärtstrend. Während die Werte zu Beginn der 2000er Jahre noch bei rund 220 €/m² lagen, haben sie sich bis heute mehr als verdoppelt. Nach der Korrektur 2022 und der minimalen Anpassung 2023 scheint sich der Markt mit dem Anstieg 2024 und der Stabilisierung 2025 wieder zu normalisieren.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 618 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 558 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 556 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 579 €/m² | 4.1 % |
| 2025 | 579 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Tübingen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Tübingen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Weststadt | 862 | 0.0 % | 2.9 |
| Hagelloch | 588 | 0.0 % | 3.0 |
| Hirschau | 627 | 0.0 % | 3.4 |
| Universität | 939 | 0.0 % | 4.2 |
| Wanne | 934 | 0.0 % | 4.2 |
| Zentrum | 1.579 | 0.0 % | 4.8 |
| Schönblick-Winkelwiese | 985 | 0.0 % | 5.0 |
| Waldhäuser Ost | 955 | 0.0 % | 5.7 |
| Kilchberg | 531 | 0.0 % | 5.8 |
| Österberg | 1.018 | 0.0 % | 5.9 |
Sind die Grundstückspreise in Tübingen-Unterjesingen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Tübingen-Unterjesingen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Tübingen-Unterjesingen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Tübingen-Unterjesingen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Tübingen-Unterjesingen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Tübingen-Unterjesingen
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Tübingen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Tübingen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Tübingen:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Tübingen
Brunnenstraße 3
72074 Tübingen
Website:
www.tuebingen.deE-Mail:
gutachterausschuss@tuebingen.deTelefon:
07071 204-2560Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Tübingen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
