Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Braunschweig Stöckheim 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Braunschweig-Stöckheim liegt bei 210 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um -15.7% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 450 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Braunschweig-Stöckheim 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 210 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 39 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 249 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 15,7%.
Die Bodenrichtwerte für Braunschweig-Stöckheim wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 01.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Braunschweig werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 210 | -15.7 % | 35 | 450 |
| Landwirtschaft | 4 | 0.0 % | 1,8 | 6 |
| Forstwirtschaft | 0,6 | 9.1 % | 0,6 | 0,6 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Braunschweig-Stöckheim (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Braunschweig-Stöckheim beträgt 210 €/m² (2025) und liegt damit 39 €/m² oder 15,7 % unter dem Vorjahreswert von 249 €/m². Diese Entwicklung setzt den bereits 2022 begonnenen Rückgang der Bodenpreise fort.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von ursprünglich 94 €/m² auf aktuell 210 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 123,4 % entspricht. Besonders auffällig ist die kontinuierliche Aufwärtsentwicklung zwischen 2010 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 161 €/m² auf den historischen Höchststand von 265 €/m² anstiegen. Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 24,0 %, während 2017 mit 23 €/m² die höchste absolute Steigerung aufwies.
Die jüngste Entwicklung seit 2022 markiert eine Trendwende: Nach dem Rückgang um 9,4 % im Jahr 2022 und einer weiteren leichten Korrektur 2023 um 0,4 % folgte 2024 zunächst eine Erholung um 4,2 %. Das Jahr 2025 bringt jedoch mit -15,7 % den stärksten Rückgang seit Beginn der Datenerfassung. Damit liegen die aktuellen Bodenrichtwerte wieder auf dem Niveau von etwa 2020 und 20,8 % unter dem Höchststand von 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 265 €/m² | 6.9 % |
| 2022 | 240 €/m² | -9.4 % |
| 2023 | 239 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 249 €/m² | 4.2 % |
| 2025 | 210 €/m² | -15.7 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Braunschweig
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Braunschweig.Sind die Grundstückspreise in Braunschweig-Stöckheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Braunschweig-Stöckheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Braunschweig-Stöckheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Braunschweig-Stöckheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Braunschweig-Stöckheim gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Braunschweig-Stöckheim
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Braunschweig zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Braunschweig
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Braunschweig:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Website:
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_braunschweig_wolfsburg/geschaftsstelle_gutachterausschuss/geschaftsstelle-des-gutachterausschusses-101491.htmlE-Mail:
gag-bs-wob@lgln.niedersachsen.deTelefon:
0531 / 23485 - 370Fax:
0531 23485-140Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Braunschweig.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
