Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Schwarme 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Schwarme? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Schwarme finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Schwarme liegt bei 25 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 80 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Schwarme entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 25 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 24 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,2%.

Die Bodenrichtwerte für Schwarme wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 01.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Schwarme werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung254.2 %2080
Gewerbe250.0 %1530
Landwirtschaft3,85-3.7 %2,55,2
Forstwirtschaft0,60.0 %0,60,65

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Schwarme (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Schwarme beträgt 25 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1 €/m² beziehungsweise 4,2 % gestiegen. Diese Entwicklung setzt den moderaten Aufwärtstrend der letzten Jahre fort, nachdem sich die Werte nach einem temporären Rückgang wieder stabilisiert haben.

Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg um 16,7 % im Jahr 2017, als der Bodenrichtwert von 18 auf 21 €/m² kletterte. Dies markierte den stärksten Einzeljahresanstieg im gesamten Betrachtungszeitraum. In den Folgejahren setzte sich das Wachstum zunächst fort und erreichte 2021 mit 25 €/m² einen Höchststand. Allerdings folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 8,0 % auf 23 €/m², bevor sich die Werte in den Jahren 2023 und 2024 wieder erholten.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 hat sich der Bodenrichtwert von ursprünglich 9 €/m² auf 25 €/m² nahezu verdreifacht. Dabei zeigt die Entwicklung verschiedene Phasen: Nach einem ersten markanten Sprung um 33,3 % im Jahr 2003 folgte eine Phase moderaten Wachstums bis 2007, unterbrochen von leichten Rückgängen 2008 und 2009. Die Jahre 2010 bis 2016 waren von relativer Stabilität mit nur geringfügigen Anstiegen geprägt, bevor ab 2017 eine dynamischere Entwicklung einsetzte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202125 €/m²8.7 %
202223 €/m²-8.0 %
202323 €/m²0.0 %
202424 €/m²4.3 %
202525 €/m²4.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Niedersachsen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Martfeld250.0 %4.0
Emtinghausen290.0 %4.2
Thedinghausen350.0 %6.6
Blender250.0 %8.2
Riede605.3 %9.1
Bruchhausen-Vilsen244.3 %9.9
Hilgermissen1812.5 %10.1
Syke610.0 %11.9
Achim970.0 %13.3
Hoya316.9 %13.6
Bücken1911.8 %14.9
Verden (Aller)610.0 %14.9
Weyhe1290.0 %15.1
Langwedel440.0 %15.3
Sudwalde160.0 %17.0

Sind die Grundstückspreise in Schwarme mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Schwarme sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Schwarme gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Schwarme kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Schwarme gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Schwarme?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Schwarme zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Schwarme

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Schwarme:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Diepholz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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