Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bergheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Bergheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Bergheim finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bergheim liegt bei 320 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 10,3% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 600 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Bergheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 320 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 30 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 290 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10,3%.

Die Bodenrichtwerte für Bergheim wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Bergheim werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung32010.3 %105600
Gewerbe825.1 %60110
Landwirtschaft8,756.1 %6,514
Forstwirtschaft111.1 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bergheim (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Bergheim liegt im Jahr 2026 bei 320 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 30 €/m² oder 10,3 %, was die stärkste absolute Wertsteigerung im gesamten Beobachtungszeitraum darstellt.

Die Langzeitbetrachtung zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung: Ausgehend von 110 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert nahezu verdreifacht. Besonders auffällig ist der Sprung im Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 25,0 %, der den höchsten relativen Anstieg in der gesamten Zeitreihe markiert. Zwischen 2015 und 2021 setzte sich ein kontinuierlicher Aufwärtstrend fort, mit konstanten jährlichen Steigerungen zwischen 4,0 % und 11,9 %.

Eine deutliche Zäsur zeigt sich im Jahr 2022 mit einem Rückgang um 30 €/m² oder 9,7 % auf 279 €/m². In den Folgejahren 2023 und 2024 stagnierte der Wert nahezu bei gleichbleibendem Niveau. Der Anstieg im Jahr 2025 um 4,3 % markierte die Trendwende, die sich 2026 mit der erwähnten deutlichen Wertsteigerung fortsetzte und den Bodenrichtwert erstmals über die Marke von 300 €/m² führte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022279 €/m²-9.7 %
2023279 €/m²0.0 %
2024278 €/m²-0.4 %
2025290 €/m²4.3 %
2026320 €/m²10.3 %
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Bodenrichtwerte nach Postleitzahl

PLZ⌀ (€/m2)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
50126350120530
50127320120430
50129300105600

Die Bodenrichtwerte in Bergheim zeigen eine durchweg positive Entwicklung mit Steigerungsraten zwischen 9,4 % und 11,1 % im Jahresvergleich. Das Postleitzahlgebiet 50129 verzeichnet dabei mit 11,1 % die stärkste Wertsteigerung, obwohl es mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 300 €/m² das niedrigste Preisniveau der drei Gebiete aufweist. Bemerkenswert ist in diesem Gebiet zudem die große Preisspanne von 105 €/m² bis 600 €/m², wobei der Maximalwert alle anderen Spitzenwerte in Bergheim deutlich übertrifft.

Das Postleitzahlgebiet 50126 weist mit 350 €/m² den höchsten durchschnittlichen Bodenrichtwert auf und liegt damit rund 16 % über dem Niveau von 50129. Die Preisspanne bewegt sich hier zwischen 120 €/m² und 530 €/m². Das mittlere Gebiet 50127 zeigt mit einem Durchschnittswert von 320 €/m² eine Position zwischen den beiden anderen Bereichen, verzeichnet aber mit 10,3 % Wertsteigerung eine ebenfalls zweistellige Wachstumsrate. Auffällig ist, dass die Minimalwerte in den Gebieten 50126 und 50127 mit jeweils 120 €/m² identisch sind, während die Maximalwerte deutlich variieren.

Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in NRW.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Pulheim6100.0 %8.5
Elsdorf22010.0 %8.8
Frechen5300.0 %9.8
Rommerskirchen2300.0 %10.0
Bedburg2259.8 %10.2
Kerpen3409.7 %10.4
Hürth4700.0 %12.3
Grevenbroich3103.3 %14.1
Niederzier205-2.4 %16.2
Merzenich165-15.4 %16.4
Dormagen3600.0 %17.4
Titz1900.0 %17.9
Nörvenich2600.0 %18.8
Jüchen2500.0 %19.0
Erftstadt31010.7 %20.5

Sind die Grundstückspreise in Bergheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Bergheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bergheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bergheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bergheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bergheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bergheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bergheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bergheim:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis

Willy-Brandt-Platz 1

50126 Bergheim

Website:

https://www.gars.nrw/rhein-erft-kreis

E-Mail:

gutachterausschuss@rhein-erft-kreis.de

Telefon:

02271/83-16213

Fax:

02271/83-26210

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Aktuelle Immobilienpreise in Bergheim

Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.

Die Immobilienpreise in Bergheim variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.

Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Bergheim für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.

Die Bodenrichtwerte für Bergheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Bergheim werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bergheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Bergheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Bergheim werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Bergheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Bergheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bergheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen