Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Essen Haarzopf 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Essen-Haarzopf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Essen-Haarzopf finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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05.05.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Essen-Haarzopf liegt bei 396 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 3,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 610 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 270 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Essen-Haarzopf 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 396 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 12 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 384 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,1%.

Die Bodenrichtwerte für Essen-Haarzopf wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Essen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3963.1 %270610
Gewerbe4600.0 %460460
Landwirtschaft64.3 %48
Forstwirtschaft0,90.0 %0,91

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Essen-Haarzopf (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Essen-Haarzopf liegt im Jahr 2026 bei 396 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 12 €/m² oder 3,1 %. Nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 setzt sich damit die Erholungstendenz der vergangenen Jahre fort.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung mit einer Steigerung von 146 €/m² auf 396 €/m², was einem Zuwachs von 171,2 % entspricht. Besonders auffällig ist die Wachstumsphase zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte kontinuierlich von 301 €/m² auf 409 €/m² anstiegen, wobei der stärkste absolute Anstieg im Jahr 2017 mit 35 €/m² oder 11,6 % erfolgte. Der historische Höchstwert wurde 2021 mit 409 €/m² erreicht.

Die jüngere Entwicklung ist durch einen markanten Einbruch im Jahr 2022 gekennzeichnet, als die Bodenrichtwerte um 39 €/m² auf 370 €/m² zurückgingen, was mit -9,5 % den stärksten prozentualen Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Seit 2024 stabilisieren sich die Werte wieder und zeigen mit den Anstiegen von 4,1 % im Jahr 2025 und 3,1 % im Jahr 2026 eine moderate Aufwärtsbewegung, ohne jedoch das Niveau von 2021 wieder zu erreichen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021409 €/m²7.1 %
2022370 €/m²-9.5 %
2024369 €/m²-0.3 %
2025384 €/m²4.1 %
2026396 €/m²3.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Essen

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Essen.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Fulerum3993.1 %2.0
Schuir3814.7 %2.1
Margarethenhöhe5093.2 %2.2
Bredeney5363.7 %2.9
Werden4703.3 %3.8
Rüttenscheid5463.4 %3.9
Holsterhausen5013.1 %3.9
Frohnhausen3912.6 %4.0
Schönebeck3852.7 %5.0
Stadtwald4212.9 %5.0

Sind die Grundstückspreise in Essen-Haarzopf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Essen-Haarzopf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Essen-Haarzopf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Essen-Haarzopf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Essen-Haarzopf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen-Haarzopf

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Essen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Essen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Essen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen

Lindenallee 8

45127 Essen

Website:

https://www.gars.nrw/essen

E-Mail:

gutachterausschuss@essen.de

Telefon:

0201/88-68505

Fax:

0201/88-9168502

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Essen Haarzopf

Die Bodenrichtwerte für Essen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Essen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Essens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Essen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Essen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Essen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Essen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Essen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen