Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gelsenkirchen Altstadt 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gelsenkirchen-Altstadt liegt bei 353 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 2.100 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 180 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Altstadt 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 353 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 353 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Altstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) | 
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 353 | 0.0 % | 180 | 2.100 | 
| Gewerbe | 81 | 0.0 % | 70 | 90 | 
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Altstadt (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Gelsenkirchen-Altstadt liegt bei 353 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Nach einem moderaten Anstieg um 4,1 % im Jahr 2024 zeigt sich die Entwicklung nun stagnierend.
Die auffälligste Entwicklung der vergangenen Jahre war der deutliche Rückgang um 9,6 % im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert von 376 €/m² auf 340 €/m² fiel. Dieser Einbruch beendete eine langjährige Wachstumsphase, die von 2016 bis 2021 zu einem kontinuierlichen Anstieg von 277 €/m² auf den Höchststand von 376 €/m² geführt hatte. Besonders dynamisch verlief diese Phase in den Jahren 2016 und 2017 mit Zuwächsen von 8,6 % und 11,6 %.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum zeigt sich eine positive Entwicklung: Seit dem Jahr 2000 mit einem Ausgangswert von 134 €/m² hat sich der Bodenrichtwert um 163,4 % erhöht. Bemerkenswert war bereits der extreme Anstieg um 23,9 % im Jahr 2003, der den Wert auf 176 €/m² katapultierte. Nach einer zwischenzeitlichen Schwächephase 2008/2009 mit Rückgängen von 5,5 % und 4,0 % stabilisierte sich die Entwicklung und mündete in die erwähnte starke Wachstumsphase der späten 2010er Jahre.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung | 
|---|---|---|
| 2021 | 376 €/m² | 7.1 % | 
| 2022 | 340 €/m² | -9.6 % | 
| 2023 | 339 €/m² | -0.3 % | 
| 2024 | 353 €/m² | 4.1 % | 
| 2025 | 353 €/m² | 0.0 % | 

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gelsenkirchen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) | 
|---|---|---|---|
| Neustadt | 206 | 0.0 % | 0.8 | 
| Schalke | 210 | 0.0 % | 1.4 | 
| Rotthausen | 209 | 0.0 % | 1.8 | 
| Feldmark | 225 | 0.0 % | 1.8 | 
| Bulmke-Hüllen | 209 | 0.0 % | 2.0 | 
| Ückendorf | 214 | -1.4 % | 2.1 | 
| Schalke-Nord | 174 | -1.1 % | 3.1 | 
| Heßler | 166 | 0.0 % | 3.4 | 
| Bismarck | 191 | 0.0 % | 3.4 | 
| Horst | 205 | 0.0 % | 5.0 | 
Sind die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Altstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Altstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gelsenkirchen-Altstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gelsenkirchen-Altstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gelsenkirchen-Altstadt gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen-Altstadt
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gelsenkirchen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gelsenkirchen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen
Rathaus Gelsenkirchen-Buer
45875 Gelsenkirchen
Website:
https://gars.nrw/gelsenkirchenE-Mail:
gutachterausschuss@gelsenkirchen.deTelefon:
0209/169-4283Fax:
0209/169-4816Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
