Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gelsenkirchen Schalke 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gelsenkirchen-Schalke liegt bei 210 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 370 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 180 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Schalke 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 210 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 210 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Schalke wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) | 
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 210 | 0.0 % | 180 | 370 | 
| Gewerbe | 70 | 0.0 % | 70 | 70 | 
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Schalke (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Gelsenkirchen-Schalke beträgt 210 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert (0,0 %). Damit setzt sich die Stabilisierung nach den Schwankungen der vergangenen Jahre fort.
Die Entwicklung zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 einen deutlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 79 €/m² auf 210 €/m², was einer Steigerung um 166 % entspricht. Besonders markant war der Sprung von 2002 auf 2003, als der Wert um 21 €/m² auf 105 €/m² anstieg – die größte absolute Veränderung mit 25,0 % Zuwachs. Nach einer kurzen Korrekturphase 2008/2009, in der die Werte auf 128 €/m² zurückgingen, setzte sich der Aufwärtstrend kontinuierlich fort.
In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein volatileres Bild: Nach dem Höchststand von 224 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Einbruch um 22 €/m² auf 202 €/m² (-9,8 %). Diese Korrektur war die stärkste negative Veränderung seit der Finanzkrise 2008. Seitdem stabilisiert sich das Niveau bei rund 210 €/m², wobei 2024 noch eine moderate Erholung um 4,0 % stattfand, bevor 2025 wieder Stagnation eintrat.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung | 
|---|---|---|
| 2021 | 224 €/m² | 7.2 % | 
| 2022 | 202 €/m² | -9.8 % | 
| 2023 | 202 €/m² | 0.0 % | 
| 2024 | 210 €/m² | 4.0 % | 
| 2025 | 210 €/m² | 0.0 % | 

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gelsenkirchen
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) | 
|---|---|---|---|
| Altstadt | 353 | 0.0 % | 1.4 | 
| Schalke-Nord | 174 | -1.1 % | 1.7 | 
| Feldmark | 225 | 0.0 % | 1.9 | 
| Neustadt | 206 | 0.0 % | 2.2 | 
| Bulmke-Hüllen | 209 | 0.0 % | 2.3 | 
| Bismarck | 191 | 0.0 % | 2.6 | 
| Heßler | 166 | 0.0 % | 2.6 | 
| Rotthausen | 209 | 0.0 % | 3.0 | 
| Ückendorf | 214 | -1.4 % | 3.3 | 
| Horst | 205 | 0.0 % | 4.0 | 
Sind die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Schalke mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Schalke sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gelsenkirchen-Schalke gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gelsenkirchen-Schalke kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gelsenkirchen-Schalke gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen-Schalke
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gelsenkirchen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gelsenkirchen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen
Rathaus Gelsenkirchen-Buer
45875 Gelsenkirchen
Website:
https://gars.nrw/gelsenkirchenE-Mail:
gutachterausschuss@gelsenkirchen.deTelefon:
0209/169-4283Fax:
0209/169-4816Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
