Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gelsenkirchen Bismarck 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gelsenkirchen-Bismarck? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gelsenkirchen-Bismarck finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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27.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gelsenkirchen-Bismarck liegt bei 198 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 3,7% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 270 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 150 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Bismarck 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 198 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 191 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,7%.

Die Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Bismarck wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1983.7 %150270
Gewerbe690.0 %6575
Landwirtschaft80.0 %88
Forstwirtschaft0,60.0 %0,60,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Bismarck (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Gelsenkirchen-Bismarck liegt im Jahr 2026 bei 198 €/m² und zeigt damit gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 7 €/m², was einer Zunahme von 3,7 % entspricht. Diese Entwicklung setzt den Erholungstrend nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 fort und führt die Werte in Richtung des bisherigen Höchststands.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der Bodenrichtwert von 72 €/m² auf 198 €/m² erhöht, was einem Zuwachs von 175,0 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2017 und 2021, als die Werte von 167 €/m² auf den Höchststand von 203 €/m² kletterten. Der stärkste absolute Anstieg innerhalb eines Jahres erfolgte 2017 mit einem Plus von 18 €/m², was einer Steigerung von 12,1 % gleichkam.

Auffällig ist der markante Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 19 €/m² auf 184 €/m² zurückfiel – der stärkste absolute Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum mit -9,4 %. Nach einem weiteren leichten Rückgang 2024 um 0,5 % zeigt sich seither eine kontinuierliche Erholung mit Zuwächsen von 4,4 % in 2025 und 3,7 % in 2026, wobei der aktuelle Wert jedoch noch unter dem Höchststand von 2021 liegt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021203 €/m²6.8 %
2022184 €/m²-9.4 %
2024183 €/m²-0.5 %
2025191 €/m²4.4 %
2026198 €/m²3.7 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gelsenkirchen

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Bulmke-Hüllen2111.0 %2.3
Schalke-Nord1804.0 %2.5
Schalke2162.9 %2.6
Resser Mark1430.7 %2.8
Erle2232.3 %3.1
Altstadt3571.1 %3.4
Neustadt2112.4 %3.9
Ückendorf2213.3 %4.3
Feldmark2344.0 %4.4
Heßler1723.6 %4.7

Sind die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Bismarck mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Bismarck sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gelsenkirchen-Bismarck gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gelsenkirchen-Bismarck kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gelsenkirchen-Bismarck gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen-Bismarck

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gelsenkirchen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gelsenkirchen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen

Rathaus Gelsenkirchen-Buer

45875 Gelsenkirchen

Website:

https://gars.nrw/gelsenkirchen

E-Mail:

gutachterausschuss@gelsenkirchen.de

Telefon:

0209/169-4283

Fax:

0209/169-4816

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen Bismarck

Die Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Gelsenkirchen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Gelsenkirchen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Gelsenkirchen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen