Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gelsenkirchen Ückendorf 2025

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2025 für Gelsenkirchen-Ückendorf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Wann werden die Bodenrichtwerte für 2026 veröffentlicht? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gelsenkirchen-Ückendorf finden Sie im Folgenden.
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28.10.2025
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gelsenkirchen-Ückendorf liegt bei 214 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um -1.4% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 360 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Ückendorf 2025

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 214 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 3 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 217 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 1,4%.

Die Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Ückendorf wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung214-1.4 %60360
Gewerbe704.5 %7075
Landwirtschaft7,64-40.4 %48
Forstwirtschaft0,6-99.2 %0,60,9

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Ückendorf (2001-2025)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Gelsenkirchen-Ückendorf liegt bei 214 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 3 €/m² gesunken, was einer Abnahme von 1,4 % entspricht. Damit setzt sich der leichte Rückgang der letzten Jahre fort, nachdem der Stadtteil 2021 mit 231 €/m² seinen bisherigen Höchststand erreicht hatte.

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 eine deutliche Aufwärtsbewegung von ursprünglich 82 €/m² auf das aktuelle Niveau. Besonders auffällig ist der starke Anstieg zwischen 2016 und 2021, in dem die Werte von 170 €/m² auf 231 €/m² kletterten - ein Zuwachs von 36 % innerhalb von nur fünf Jahren. Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete der Stadtteil 2003 mit einem Sprung um 21 €/m² auf 108 €/m², was einer Steigerung von 24,1 % entspricht.

Nach dem Rekordjahr 2021 folgte jedoch eine Trendwende: 2022 sanken die Bodenrichtwerte um 22 €/m² auf 209 €/m², was mit 9,5 % den stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Auch wenn 2024 wieder ein leichter Anstieg auf 217 €/m² zu verzeichnen war, pendeln sich die Werte aktuell auf einem Niveau um die 210-220 €/m² ein und liegen damit etwa 7 % unter dem Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021231 €/m²6.9 %
2022209 €/m²-9.5 %
2023208 €/m²-0.5 %
2024217 €/m²4.3 %
2025214 €/m²-1.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gelsenkirchen

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Neustadt2060.0 %1.4
Bulmke-Hüllen2090.0 %2.1
Altstadt3530.0 %2.1
Rotthausen2090.0 %2.5
Schalke2100.0 %3.3
Feldmark2250.0 %3.8
Bismarck1910.0 %4.3
Schalke-Nord174-1.1 %5.0
Heßler1660.0 %5.5
Resser Mark142-1.4 %7.1

Sind die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Ückendorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Ückendorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gelsenkirchen-Ückendorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gelsenkirchen-Ückendorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gelsenkirchen-Ückendorf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen-Ückendorf

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gelsenkirchen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gelsenkirchen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen

Rathaus Gelsenkirchen-Buer

45875 Gelsenkirchen

Website:

https://gars.nrw/gelsenkirchen

E-Mail:

gutachterausschuss@gelsenkirchen.de

Telefon:

0209/169-4283

Fax:

0209/169-4816

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen Ückendorf