Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gütersloh Friedrichsdorf 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gütersloh-Friedrichsdorf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gütersloh-Friedrichsdorf finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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26.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gütersloh-Friedrichsdorf liegt bei 242 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0,8% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 350 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 170 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gütersloh-Friedrichsdorf 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 242 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 240 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 0,8%.

Die Bodenrichtwerte für Gütersloh-Friedrichsdorf wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gütersloh werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2420.8 %170350
Gewerbe626.9 %4385
Landwirtschaft823.1 %4,511
Forstwirtschaft10.0 %11,1

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gütersloh-Friedrichsdorf (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Gütersloh-Friedrichsdorf liegt im Jahr 2026 bei 242 €/m². Gegenüber dem Vorjahr (240 €/m²) entspricht das einem Anstieg um 2 €/m² beziehungsweise 0,8 %. Seit dem Jahr 2000, als der Wert bei 91 €/m² lag, hat sich der Bodenrichtwert damit mehr als verdoppelt (+166 %).

Der Spitzenwert vor der jüngsten Korrekturphase lag im Jahr 2021 bei 256 €/m², nach einem Anstieg um 7,1 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 folgte der deutlichste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum: Der Wert sank um 25 €/m² beziehungsweise 9,8 % auf 231 €/m². In den beiden Folgejahren blieb der Bodenrichtwert nahezu unverändert (2023: 231 €/m², 2024: 230 €/m²). 2025 stieg er wieder um 4,3 % auf 240 €/m², und er liegt aktuell noch rund 5,5 % unter dem Höchststand von 2021.

Im längerfristigen Verlauf fällt vor allem der kräftige Anstieg zwischen 2003 und 2007 auf, mit einem Plus von 25,0 % im Jahr 2003 als größtem prozentualem Zuwachs der gesamten Reihe. Nach dem Höchstwert von 161 €/m² im Jahr 2007 gingen die Werte im Zuge der Jahre 2008 und 2009 leicht auf 146 €/m² zurück und stagnierten bis 2012 bei rund 154 €/m². Zwischen 2015 und 2018 stieg der Bodenrichtwert von 173 €/m² auf 227 €/m², wobei 2017 mit +11,7 % der stärkste Zuwachs dieser Phase war.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022231 €/m²-9.8 %
2023231 €/m²0.0 %
2024230 €/m²-0.4 %
2025240 €/m²4.3 %
2026242 €/m²0.8 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gütersloh

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Gütersloh.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Avenwedde2800.0 %2.3
Nordhorn3450.0 %4.7
Isselhorst3500.0 %5.5
Sundern4400.0 %6.0
Spexard300-3.2 %6.9
Kernstadt5630.0 %7.2
Blankenhagen3750.0 %7.4
Hollen2581.2 %8.0
Kattenstroth3950.0 %9.1
Ebbesloh1500.0 %9.8

Sind die Grundstückspreise in Gütersloh-Friedrichsdorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gütersloh-Friedrichsdorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gütersloh-Friedrichsdorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gütersloh-Friedrichsdorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gütersloh-Friedrichsdorf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh-Friedrichsdorf

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gütersloh

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gütersloh:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh

Herzebrocker Straße 140

33334 Gütersloh

Website:

https://www.gutachterausschuss.kreis-guetersloh.de

E-Mail:

gutachterausschuss@kreis-guetersloh.de

Telefon:

05241/85-1845

Fax:

05241/85-1792

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Gütersloh Friedrichsdorf

Die Bodenrichtwerte für Gütersloh erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Gütersloh werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Güterslohs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Gütersloh sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Gütersloh werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Gütersloh wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Gütersloh wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Gütersloh befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen