Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gütersloh Kattenstroth 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gütersloh-Kattenstroth? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gütersloh-Kattenstroth finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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26.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gütersloh-Kattenstroth liegt bei 395 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 630 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 165 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gütersloh-Kattenstroth 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 395 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 395 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Gütersloh-Kattenstroth wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gütersloh werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3950.0 %165630
Gewerbe500.0 %3590
Landwirtschaft7,5-16.7 %4,811
Forstwirtschaft10.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gütersloh-Kattenstroth (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Gütersloh-Kattenstroth liegt 2026 bei 395 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert (0,0 %). Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 150 €/m² auf 395 €/m² erhöht, was einem Anstieg von 163,3 % entspricht.

Die stärksten Zuwächse verzeichnete der Stadtteil in den frühen 2000er-Jahren, insbesondere 2003 mit +23,9 % (von 159 auf 197 €/m²). Eine zweite, längere Aufwärtsphase begann 2016: Zwischen 2015 und 2021 stieg der Wert von 285 €/m² auf 421 €/m², mit Jahreszuwächsen von bis zu 11,6 % im Jahr 2017. Vorübergehende Rückgänge gab es 2008 (-6,0 %) und 2009 (-3,6 %).

In den letzten fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 421 €/m² seinen Höchststand. Im Folgejahr 2022 sank er um 40 €/m² beziehungsweise 9,5 % auf 381 €/m², der stärkste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Seitwärtsbewegung 2023 (381 €/m²) und einem leichten Minus 2024 (-0,5 %) stieg der Wert 2025 um 4,2 % auf 395 €/m² und blieb 2026 auf diesem Niveau. Damit liegt er weiterhin rund 6,2 % unter dem Höchstwert von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022381 €/m²-9.5 %
2023381 €/m²0.0 %
2024379 €/m²-0.5 %
2025395 €/m²4.2 %
2026395 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte nach Postleitzahl

PLZ⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
333324550.0 %195630
333343600.0 %165480

In Gütersloh-Kattenstroth liegt der durchschnittliche Bodenrichtwert im Postleitzahlgebiet 33332 bei 455 €/m² und damit um 95 €/m² beziehungsweise rund 26,4 Prozent über dem Wert im Gebiet 33334 mit 360 €/m². Beide Gebiete verzeichnen gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Entwicklung von 0,0 %, die Durchschnittswerte blieben somit stabil.

Auffällig ist die Spreizung innerhalb der Gebiete. In 33332 reichen die Bodenrichtwerte von 195 €/m² bis 630 €/m², die Spanne beträgt 435 €/m². In 33334 liegen sie zwischen 165 €/m² und 480 €/m², was einer Spanne von 315 €/m² entspricht. Der höchste Einzelwert im Stadtteil wird mit 630 €/m² in 33332 erreicht, der niedrigste mit 165 €/m² in 33334.

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gütersloh

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Gütersloh.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Sundern4400.0 %3.0
Kernstadt5630.0 %3.1
Spexard300-3.2 %3.3
Pavenstädt3800.0 %4.1
Nordhorn3450.0 %5.1
Blankenhagen3750.0 %5.8
Avenwedde2800.0 %7.3
Isselhorst3500.0 %7.6
Niehorst1950.0 %7.8
Hollen2581.2 %8.6

Sind die Grundstückspreise in Gütersloh-Kattenstroth mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gütersloh-Kattenstroth sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gütersloh-Kattenstroth gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gütersloh-Kattenstroth kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gütersloh-Kattenstroth gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh-Kattenstroth

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gütersloh

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gütersloh:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh

Herzebrocker Straße 140

33334 Gütersloh

Website:

https://www.gutachterausschuss.kreis-guetersloh.de

E-Mail:

gutachterausschuss@kreis-guetersloh.de

Telefon:

05241/85-1845

Fax:

05241/85-1792

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Gütersloh Kattenstroth

Die Bodenrichtwerte für Gütersloh erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Gütersloh werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Güterslohs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Gütersloh sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Gütersloh werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Gütersloh wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Gütersloh wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Gütersloh befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen