Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gütersloh Hollen 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gütersloh-Hollen liegt bei 163 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 2.5% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 430 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 150 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gütersloh-Hollen 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 163 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 4 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 159 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,5%.
Die Bodenrichtwerte für Gütersloh-Hollen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Gütersloh werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 163 | 2.5 % | 150 | 430 |
| Gewerbe | 44 | 7.3 % | 42 | 70 |
| Landwirtschaft | 7 | 5.4 % | 5 | 9 |
| Forstwirtschaft | 1 | 0.0 % | 1 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gütersloh-Hollen (2001-2025)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Gütersloh-Hollen liegt aktuell bei 163 €/m² und zeigt mit einer Steigerung von 4 €/m² oder 2,5 % gegenüber dem Vorjahr eine moderate Aufwärtsentwicklung.
Die langfristige Betrachtung seit dem Jahr 2000 zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung von ursprünglich 60 €/m² auf das heutige Niveau, was einer Gesamtsteigerung von 171,7 % entspricht. Besonders auffällig ist der starke Anstieg zwischen 2016 und 2021, in dem sich die Bodenrichtwerte von 124 €/m² auf 169 €/m² entwickelten. Den Höhepunkt erreichten die Werte im Jahr 2021 mit 169 €/m², bevor eine deutliche Korrektur einsetzte.
Der markanteste Einschnitt der jüngeren Vergangenheit erfolgte 2022 mit einem Rückgang um 16 €/m² oder 9,5 % auf 153 €/m², gefolgt von einer weiteren minimalen Reduzierung um 0,7 % im Jahr 2023. Seit 2024 stabilisiert sich der Markt wieder mit moderaten Zuwächsen von 4,6 % und aktuell 2,5 %. Historisch betrachtet sticht besonders das Jahr 2003 hervor, das mit einem Sprung um 23,4 % den stärksten relativen Anstieg im gesamten Betrachtungszeitraum verzeichnete.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 169 €/m² | 7.0 % |
| 2022 | 153 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 152 €/m² | -0.7 % |
| 2024 | 159 €/m² | 4.6 % |
| 2025 | 163 €/m² | 2.5 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gütersloh
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Gütersloh.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Ebbesloh | 150 | 2.0 % | 1.8 |
| Isselhorst | 248 | 4.2 % | 2.6 |
| Blankenhagen | 242 | 4.3 % | 2.8 |
| Niehorst | 177 | 2.9 % | 2.9 |
| Nordhorn | 277 | 4.1 % | 5.2 |
| Kernstadt | 563 | 5.4 % | 5.6 |
| Avenwedde | 201 | 5.2 % | 6.0 |
| Pavenstädt | 216 | 3.8 % | 6.3 |
| Sundern | 320 | 4.6 % | 7.1 |
| Friedrichsdorf | 196 | 4.8 % | 8.0 |
Sind die Grundstückspreise in Gütersloh-Hollen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Gütersloh-Hollen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gütersloh-Hollen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gütersloh-Hollen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gütersloh-Hollen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh-Hollen
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gütersloh
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gütersloh:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Website:
https://www.gutachterausschuss.kreis-guetersloh.deE-Mail:
gutachterausschuss@kreis-guetersloh.deTelefon:
05241/85-1845Fax:
05241/85-1792Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
