Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gütersloh Pavenstädt 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gütersloh-Pavenstädt liegt bei 215 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 3.9% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 580 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 95 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gütersloh-Pavenstädt 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 215 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 8 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 207 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,9%.
Die Bodenrichtwerte für Gütersloh-Pavenstädt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Gütersloh werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 216 | 3.8 % | 95 | 580 |
| Gewerbe | 50 | 8.7 % | 25 | 90 |
| Landwirtschaft | 7,01 | 4.0 % | 5 | 11 |
| Forstwirtschaft | 1 | 0.0 % | 1 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gütersloh-Pavenstädt (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert für Pavenstädt beträgt 215 €/m² im Jahr 2025 und zeigt damit eine Steigerung von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt den Erholungstrend fort, der nach dem markanten Rückgang in 2022 eingesetzt hat.
Besonders auffällig ist die Entwicklung in den Jahren 2021 und 2022: Nach einem kontinuierlichen Anstieg auf den Höchststand von 220 €/m² in 2021 folgte 2022 ein drastischer Einbruch um 21 €/m² auf 199 €/m², was einem Rückgang von 9,5 % entspricht. Dieser Wert blieb 2023 unverändert, bevor die Erholung mit moderaten Zuwächsen von 4,0 % in 2024 und 3,9 % in 2025 einsetzte.
Die langfristige Betrachtung zeigt eine bemerkenswerte Aufwärtsentwicklung: Von 78 €/m² im Jahr 2000 stieg der Bodenrichtwert auf das aktuelle Niveau, was einer Gesamtsteigerung von über 175 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Wert von 162 €/m² auf 220 €/m² kletterte. Zwischenzeitliche Stagnationsphasen prägten die Jahre 2011 bis 2013 sowie 2019, während der Zeitraum um 2008/2009 bereits einmal einen temporären Rückgang verzeichnete.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 220 €/m² | 6.8 % |
| 2022 | 199 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 199 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 207 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 215 €/m² | 3.9 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gütersloh
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Gütersloh.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Kernstadt | 563 | 5.4 % | 3.3 |
| Blankenhagen | 242 | 4.3 % | 3.9 |
| Kattenstroth | 300 | 4.2 % | 4.1 |
| Niehorst | 177 | 2.9 % | 4.4 |
| Sundern | 320 | 4.6 % | 5.3 |
| Nordhorn | 277 | 4.1 % | 5.8 |
| Hollen | 163 | 2.5 % | 6.3 |
| Isselhorst | 248 | 4.2 % | 6.6 |
| Ebbesloh | 150 | 2.0 % | 6.8 |
| Spexard | 228 | 4.1 % | 6.9 |
Sind die Grundstückspreise in Gütersloh-Pavenstädt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Gütersloh-Pavenstädt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gütersloh-Pavenstädt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gütersloh-Pavenstädt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gütersloh-Pavenstädt gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh-Pavenstädt
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gütersloh zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gütersloh
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gütersloh:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Website:
https://www.gutachterausschuss.kreis-guetersloh.deE-Mail:
gutachterausschuss@kreis-guetersloh.deTelefon:
05241/85-1845Fax:
05241/85-1792Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
