Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Berghaupten 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Berghaupten liegt bei 96 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 1% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 330 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 55 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Berghaupten entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 96 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 97 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 1%.
Die Bodenrichtwerte für Berghaupten wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Berghaupten werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 96 | -1.0 % | 55 | 330 |
| Gewerbe | 73 | 0.0 % | 70 | 95 |
| Landwirtschaft | 1,95 | -13.3 % | 0,3 | 3,5 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 66.7 % | 0,5 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Berghaupten (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Berghaupten liegt bei 96 €/m² im Jahr 2025 und zeigt damit eine Abnahme von 1,0 % gegenüber dem Vorjahr. Diese leichte Korrektur folgt auf einen Anstieg von 4,3 % im Jahr 2024, als der Wert von 93 €/m² auf 97 €/m² gestiegen war.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt eine bemerkenswerte Volatilität nach einem längeren Wachstumstrend. Besonders auffällig ist der deutliche Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert von seinem Höchststand bei 103 €/m² um 9,7 % auf 93 €/m² fiel. Dieser Einbruch beendete eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung, die seit 2010 mit nur geringen Unterbrechungen angehalten hatte. In der Phase von 2015 bis 2021 war der Wert von 70 €/m² auf den Spitzenwert von 103 €/m² gestiegen, was einer Gesamtsteigerung von 47,1 % entspricht.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert mehr als verdoppelt, von ursprünglich 36 €/m² auf aktuell 96 €/m². Besonders markant waren die frühen Jahre mit außergewöhnlich hohen Zuwächsen, insbesondere 2003 mit einem Sprung um 23,1 % auf 48 €/m². Auch die Finanzkrise 2008/2009 hinterließ deutliche Spuren mit Rückgängen von 6,2 % und 3,3 %, bevor sich der Markt wieder stabilisierte und den langanhaltenden Wachstumstrend einleitete.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 103 €/m² | 7.3 % |
| 2022 | 93 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 93 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 97 €/m² | 4.3 % |
| 2025 | 96 €/m² | -1.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Gengenbach | 62 | -45.6 % | 4.2 |
| Ohlsbach | 140 | 0.0 % | 4.8 |
| Ortenberg (Baden) | 157 | 1.3 % | 5.2 |
| Hohberg | 119 | 0.8 % | 5.2 |
| Friesenheim | 42 | 2.4 % | 6.6 |
| Biberach | 37 | 0.0 % | 8.2 |
| Offenburg | 183 | -1.1 % | 8.7 |
| Nordrach | 41 | 2.5 % | 9.6 |
| Durbach | 133 | 0.0 % | 9.9 |
| Schutterwald | 270 | 3.8 % | 10.2 |
| Zell am Harmersbach | 74 | 1.4 % | 10.2 |
| Lahr (Schwarzwald) | 103 | -9.6 % | 10.6 |
| Seelbach | 31 | 0.0 % | 11.1 |
| Neuried (Baden) | 26 | 0.0 % | 13.4 |
| Oberharmersbach | 46 | 2.2 % | 13.4 |
Sind die Grundstückspreise in Berghaupten mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Berghaupten sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Berghaupten gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Berghaupten kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Berghaupten gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Berghaupten?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Berghaupten zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berghaupten
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Berghaupten:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Hauptstraße 90
77654 Offenburg
Website:
www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@offenburg.deTelefon:
0781 82-2323Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Berghaupten erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Berghaupten werden vom None festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Berghauptens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Berghaupten sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Berghaupten werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Berghaupten wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Berghaupten wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Berghaupten befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
