Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Freudenstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Freudenstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Freudenstadt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.04.2026
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4.6 (207)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Freudenstadt liegt bei 86 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 600 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 2 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Freudenstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 86 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 86 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Freudenstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Freudenstadt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung860.0 %2600
Gewerbe721.4 %2100
Landwirtschaft1,10.9 %0,525
Forstwirtschaft0,60.0 %0,50,7

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Freudenstadt (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Freudenstadt beträgt 86 €/m² und zeigt im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung (0,0 %). Damit stabilisiert sich der Wert nach den Schwankungen der vergangenen Jahre auf dem Niveau von 2024.

Die Entwicklung über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 32 €/m² auf 86 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 168,8 % entspricht. Besonders auffällig war der markante Anstieg im Jahr 2003 mit einer Zunahme um 26,5 % auf 43 €/m², der den stärksten Einzeljahressprung im gesamten Beobachtungszeitraum darstellt. Nach einer Phase relativer Stabilität folgte zwischen 2008 und 2009 ein vorübergehender Rückgang um insgesamt 5,3 €/m².

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein volatiles Muster: Nach kontinuierlichem Wachstum zwischen 2015 und 2021, das mit 11,9 % im Jahr 2017 seinen Höhepunkt erreichte und zu einem Rekordwert von 91 €/m² im Jahr 2021 führte, folgte 2022 ein deutlicher Einbruch um 9,9 % auf 82 €/m². Diese Korrektur stellte den stärksten Rückgang seit der Finanzkrise dar. Seit 2022 bewegen sich die Werte zwischen 82 und 86 €/m² und deuten auf eine Konsolidierung hin, nachdem das bisherige Maximum von 2021 nicht wieder erreicht wurde.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202191 €/m²7.1 %
202282 €/m²-9.9 %
202382 €/m²0.0 %
202486 €/m²4.9 %
202586 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Dornstetten960.0 %6.5
Glatten700.0 %8.8
Loßburg760.0 %9.3
Baiersbronn103-3.7 %9.5
Schopfloch (Schwarzwald)76-10.6 %10.1
Pfalzgrafenweiler93-2.1 %11.0
Bad Rippoldsau-Schapbach581.8 %11.4
Seewald640.0 %12.2
Waldachtal740.0 %12.4
Alpirsbach57-1.7 %13.5
Bad Peterstal-Griesbach5537.5 %14.4
Dornhan580.0 %16.1
Schenkenzell490.0 %17.1
Oppenau5537.5 %17.3
Simmersfeld88-3.3 %17.7

Sind die Grundstückspreise in Freudenstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Freudenstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Freudenstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Freudenstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Freudenstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Freudenstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Freudenstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Freudenstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Freudenstadt:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Gemeinde Baiersbronn

Rosenplatz 1

72270 Baiersbronn

Website:

www.gga-baiersbronn.de

E-Mail:

gga@gemeindebaiersbronn.de

Telefon:

07442 8421-318

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Gemeinde Baiersbronn.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Freudenstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Freudenstadt werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Freudenstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Freudenstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Freudenstadt werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Freudenstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Freudenstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Freudenstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen