Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Osterholz-Scharmbeck 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Osterholz-Scharmbeck? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Osterholz-Scharmbeck finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Osterholz-Scharmbeck liegt bei 44 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4,8% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 270 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 16 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Osterholz-Scharmbeck entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 44 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 42 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,8%.

Die Bodenrichtwerte für Osterholz-Scharmbeck wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 01.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Osterholz-Scharmbeck werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung444.8 %16270
Gewerbe410.0 %3698
Landwirtschaft2,321.8 %1,23,5
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Osterholz-Scharmbeck (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Osterholz-Scharmbeck liegt 2025 bei 44 €/m² und verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 2 €/m², was einer Steigerung von 4,8 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 entwickelten sich die Bodenrichtwerte von 15 €/m² auf 44 €/m², was einer Gesamtsteigerung von nahezu 200 % entspricht. Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003, als die Werte um 31,2 % auf 21 €/m² kletterten. Nach einer Phase moderater Steigerungen folgte 2008 erstmals ein deutlicher Rückgang um 7,1 % auf 26 €/m², gefolgt von einem weiteren Rückgang 2009.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein gemischtes Bild: Nach kontinuierlichen Anstiegen bis 2021, als mit 44 €/m² ein Höchststand erreicht wurde, folgte 2022 ein markanter Einbruch um 9,1 % auf 40 €/m² - der stärkste Rückgang seit der Finanzkrise 2008. Die Werte stagnierten 2023 auf diesem Niveau, bevor 2024 und 2025 wieder moderate Zuwächse von 5,0 % beziehungsweise 4,8 % verzeichnet wurden. Trotz der jüngsten Erholung liegt das aktuelle Niveau damit exakt auf dem Stand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202144 €/m²7.3 %
202240 €/m²-9.1 %
202340 €/m²0.0 %
202442 €/m²5.0 %
202544 €/m²4.8 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Niedersachsen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hambergen307.1 %5.4
Ritterhude1052.9 %8.2
Worpswede385.6 %10.1
Vollersode190.0 %10.8
Axstedt185.9 %11.1
Lilienthal764.1 %11.9
Holste140.0 %13.2
Schwanewede464.5 %13.8
Hagen im Bremischen170.0 %15.2
Grasberg395.4 %16.7
Hepstedt230.0 %18.1
Breddorf230.0 %18.4
Lemwerder360.0 %18.6
Tarmstedt290.0 %18.8
Wilstedt260.0 %20.5

Sind die Grundstückspreise in Osterholz-Scharmbeck mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Osterholz-Scharmbeck sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Osterholz-Scharmbeck gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Osterholz-Scharmbeck kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Osterholz-Scharmbeck gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Osterholz-Scharmbeck?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Osterholz-Scharmbeck zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Osterholz-Scharmbeck

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Osterholz-Scharmbeck:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Osterholz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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