Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bergheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Bergheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Bergheim finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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05.05.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bergheim liegt bei 169 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 15% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 600 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Bergheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 169 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 22 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 147 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 15%.

Die Bodenrichtwerte für Bergheim wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Bergheim werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung16915.0 %105600
Gewerbe806.7 %60110
Landwirtschaft9,3716.3 %6,514
Forstwirtschaft111.1 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bergheim (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Bergheim liegt im Jahr 2026 bei 169 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2025 entspricht dies einem deutlichen Anstieg um 22 €/m² oder 15,0 %, was die stärkste absolute und relative Veränderung im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine Wertsteigerung von 55 €/m² auf 169 €/m², was einer Verdreifachung entspricht. Besonders dynamisch entwickelten sich die Bodenrichtwerte zwischen 2016 und 2018, als der Wert von 115 €/m² auf 139 €/m² anstieg. Nach einem Rückgang im Jahr 2022 um 9,6 % auf 141 €/m² stabilisierte sich der Wert zunächst, bevor der aktuelle Sprung erfolgte.

Auffällig sind die beiden Rückgangsphasen in der Entwicklung: Von 2007 bis 2009 fiel der Bodenrichtwert von 98 €/m² auf 89 €/m², sowie der markante Einbruch im Jahr 2022 von 156 €/m² auf 141 €/m². Die längste Stagnationsphase erstreckte sich von 2011 bis 2013, während zwischen 2000 und 2001 keine Veränderung zu verzeichnen war. Die letzten fünf Jahre zeigen insgesamt eine Aufwärtsbewegung mit zwischenzeitlicher Korrektur, wobei der aktuelle Wert den bisherigen Höchststand markiert.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021156 €/m²6.8 %
2022141 €/m²-9.6 %
2024141 €/m²0.0 %
2025147 €/m²4.3 %
2026169 €/m²15.0 %
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Bodenrichtwerte nach Postleitzahl

PLZ⌀ (€/m2)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
50127172120430
50126171120530
50129167105600

Die Bodenrichtwerte in Bergheim zeigen eine auffallend gleichmäßige Aufwärtsentwicklung über alle drei Postleitzahlgebiete hinweg. Mit einer Steigerung von 15,5 % führt das PLZ-Gebiet 50126 die Entwicklung an und erreicht einen durchschnittlichen Bodenrichtwert von 171 €/m², während die Gebiete 50127 und 50129 mit 14,7 % bzw. 15,2 % nur knapp dahinter liegen. Diese nahezu parallele Wertsteigerung von durchschnittlich rund 15 % innerhalb eines Jahres deutet auf eine stadtweite Marktdynamik hin.

Besonders bemerkenswert ist die hohe Preisspanne innerhalb der einzelnen Postleitzahlgebiete. Während das PLZ-Gebiet 50129 mit 105 €/m² den niedrigsten Minimalwert aufweist, erreicht es gleichzeitig mit 600 €/m² auch den höchsten Maximalwert aller drei Gebiete. Im PLZ-Gebiet 50126 liegt die Spanne zwischen 120 €/m² und 530 €/m², im Gebiet 50127 zwischen 120 €/m² und 430 €/m². Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte bewegen sich mit 167 €/m² bis 172 €/m² auf einem sehr ähnlichen Niveau, was auf eine relativ homogene Preisentwicklung zwischen den Stadtteilen hinweist.

Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in NRW.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Pulheim3170.0 %8.5
Elsdorf13317.7 %8.8
Frechen2663.5 %9.8
Rommerskirchen1140.0 %10.0
Bedburg13518.4 %10.2
Kerpen16510.0 %10.4
Hürth3243.5 %12.3
Grevenbroich1264.1 %14.1
Niederzier1351.5 %16.2
Merzenich1596.7 %16.4
Dormagen1680.0 %17.4
Titz1170.9 %17.9
Nörvenich1745.5 %18.8
Jüchen1280.0 %19.0
Erftstadt16511.5 %20.5

Sind die Grundstückspreise in Bergheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Bergheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bergheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bergheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bergheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bergheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bergheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bergheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bergheim:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis

Willy-Brandt-Platz 1

50126 Bergheim

Website:

https://www.gars.nrw/rhein-erft-kreis

E-Mail:

gutachterausschuss@rhein-erft-kreis.de

Telefon:

02271/83-16213

Fax:

02271/83-26210

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Aktuelle Immobilienpreise in Bergheim

Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.

Die Immobilienpreise in Bergheim variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.

Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Bergheim für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.

Die Bodenrichtwerte für Bergheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Bergheim werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bergheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Bergheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Bergheim werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Bergheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Bergheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bergheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen