Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Kerpen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Kerpen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Kerpen finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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05.05.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Kerpen liegt bei 165 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 10% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 440 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 120 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Kerpen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 165 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 15 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 150 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10%.

Die Bodenrichtwerte für Kerpen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Kerpen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung16510.0 %120440
Gewerbe1143.6 %30180
Landwirtschaft9,3819.0 %5,513
Forstwirtschaft111.1 %0,81

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Kerpen (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Kerpen liegt im Jahr 2026 bei 165 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Steigerung um 15 €/m², was einem Zuwachs von 10,0 % entspricht. Diese Entwicklung markiert nach einer Phase der Stagnation eine erneute Dynamik am lokalen Bodenmarkt.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine bemerkenswerte Wertsteigerung von 57 €/m² auf 165 €/m², was nahezu einer Verdreifachung des Bodenrichtwerts entspricht. Besonders auffällig sind zwei markante Entwicklungsphasen: Der kräftige Anstieg zwischen 2016 und 2021, in dem der Wert von 117 €/m² auf 160 €/m² kletterte, sowie die sprunghafte Erhöhung um 25,0 % im Jahr 2003, die mit 15 €/m² absolut eine der stärksten Einzelveränderungen darstellt.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Nach dem Höchststand von 160 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 10,0 % auf 144 €/m², der sich als einziger zweistelliger prozentualer Verlust im gesamten Zeitraum darstellt. Nach zwei Jahren der Stabilisierung bzw. moderaten Erholung erreicht der Bodenrichtwert 2026 mit 165 €/m² einen neuen historischen Höchstwert, wobei die aktuelle Aufwärtsdynamik an die starke Wachstumsphase der Jahre 2016 bis 2021 anknüpft.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021160 €/m²7.4 %
2022144 €/m²-10.0 %
2024144 €/m²0.0 %
2025150 €/m²4.2 %
2026165 €/m²10.0 %
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Bodenrichtwerte nach Postleitzahl

PLZ⌀ (€/m2)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
50169187120440
50171161120440
50170151120410

Die Bodenrichtwerte in Kerpen zeigen über alle drei Postleitzahlgebiete hinweg eine deutliche Aufwärtsentwicklung. Die höchste Preissteigerung verzeichnet das Gebiet 50170 mit einem Zuwachs von 12,7 % – der durchschnittliche Bodenrichtwert kletterte hier von 134 €/m² auf 151 €/m². Auch in den beiden anderen Gebieten fiel die Entwicklung mit 9,4 % in 50169 und 8,8 % in 50171 überdurchschnittlich aus. Bemerkenswert ist, dass sich die Preisniveaus zwischen den Postleitzahlgebieten trotz unterschiedlicher Steigerungsraten weiterhin angeglichen haben.

Beim absoluten Preisniveau liegt 50169 mit durchschnittlich 187 €/m² an der Spitze, gefolgt von 50171 mit 161 €/m² und 50170 mit 151 €/m². Die Spannweite innerhalb der einzelnen Gebiete ist erheblich: In 50169 und 50171 reichen die Bodenrichtwerte von jeweils 120 €/m² bis 440 €/m², während in 50170 die Spanne von 120 €/m² bis 410 €/m² verläuft. Diese deutlichen Unterschiede innerhalb der Postleitzahlgebiete deuten auf heterogene Lagen mit unterschiedlicher Wertigkeit hin.

Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in NRW.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hürth3243.5 %7.7
Nörvenich1745.5 %8.6
Merzenich1596.7 %9.1
Frechen2663.5 %9.1
Elsdorf13317.7 %9.9
Bergheim16915.0 %10.4
Erftstadt16511.5 %11.3
Niederzier1351.5 %13.8
Vettweiß1585.3 %15.4
Pulheim3170.0 %16.1
Brühl3090.7 %16.4
Düren1840.0 %16.7
Bedburg13518.4 %17.4
Weilerswist127-0.8 %19.8
Kreuzau1314.0 %20.2

Sind die Grundstückspreise in Kerpen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Kerpen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Kerpen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Kerpen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Kerpen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Kerpen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Kerpen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Kerpen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Kerpen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis

Willy-Brandt-Platz 1

50126 Bergheim

Website:

https://www.gars.nrw/rhein-erft-kreis

E-Mail:

gutachterausschuss@rhein-erft-kreis.de

Telefon:

02271/83-16213

Fax:

02271/83-26210

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Aktuelle Immobilienpreise in Kerpen

Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.

Die Immobilienpreise in Kerpen variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.

Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Kerpen für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.

Die Bodenrichtwerte für Kerpen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Kerpen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Kerpens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Kerpen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Kerpen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Kerpen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Kerpen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Kerpen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen