Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Wiesengrund 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Wiesengrund liegt bei 5 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 16 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Wiesengrund entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 5 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 5 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Wiesengrund wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Wiesengrund werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
---|---|---|---|---|
Wohn- und Mischbebauung | 5 | 0.0 % | 4 | 16 |
Landwirtschaft | 0,61 | 7.0 % | 0,55 | 0,7 |
Forstwirtschaft | 0,2 | -68.8 % | 0,18 | 0,35 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Wiesengrund (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Wiesengrund liegt bei 5 €/m² und zeigt gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Im Jahr 2024 war jedoch ein deutlicher Anstieg um 1 €/m² beziehungsweise 25,0 % zu verzeichnen.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Wiesengrund zeigt über den gesamten Betrachtungszeitraum eine moderate, aber stetige Aufwärtsentwicklung. Ausgehend von 1 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Wert bis 2025 auf 5 €/m² verfünffacht. Besonders auffällig ist die Verdopplung von 1 auf 2 €/m² im Jahr 2002, was einer relativen Steigerung von 100,0 % entspricht und den höchsten prozentualen Zuwachs im gesamten Zeitraum darstellt.
Die jüngere Entwicklung seit 2020 weist eine ungewöhnliche Volatilität auf. Nach einer Stagnation bei 4 €/m² von 2017 bis 2020 erfolgte 2021 ein Anstieg um 25,0 % auf 5 €/m². Im darauffolgenden Jahr 2022 ging der Wert jedoch wieder um 20,0 % auf 4 €/m² zurück - der einzige dokumentierte Rückgang in der gesamten Zeitreihe. Nach einem Jahr der Stagnation stieg der Bodenrichtwert 2024 erneut um 25,0 % auf das aktuelle Niveau von 5 €/m².
Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
---|---|---|
2021 | 5 €/m² | 25.0 % |
2022 | 4 €/m² | -20.0 % |
2023 | 4 €/m² | 0.0 % |
2024 | 5 €/m² | 25.0 % |
2025 | 5 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
---|---|---|---|
Forst (Lausitz) | 9 | 0.0 % | 6.7 |
Neuhausen (Spree) | 10 | 0.0 % | 7.9 |
Neiße-Malxetal | 5 | 0.0 % | 11.8 |
Felixsee | 4 | 0.0 % | 11.8 |
Döbern | 10 | 0.0 % | 11.8 |
Cottbus | 45 | 0.0 % | 13.9 |
Tschernitz | 6 | 0.0 % | 14.8 |
Teichland | 12 | 9.1 % | 14.9 |
Spremberg | 10 | 0.0 % | 17.4 |
Peitz | 18 | 0.0 % | 18.6 |
Jänschwalde | 8 | 0.0 % | 18.6 |
Drebkau | 6 | 0.0 % | 22.8 |
Turnow-Preilack | 9 | 0.0 % | 23.7 |
Kolkwitz | 14 | 0.0 % | 24.1 |
Werben (Spreewald) | 14 | 0.0 % | 27.1 |
Sind die Grundstückspreise in Wiesengrund mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Wiesengrund sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Wiesengrund gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Wiesengrund kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Wiesengrund gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Wiesengrund?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Wiesengrund zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Wiesengrund
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Wiesengrund:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gaa-spn-osl@lkspn.deTelefon:
0355 4991 2247Fax:
0355 4991 2111Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.