Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Eriskirch 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Eriskirch? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Eriskirch finden Sie im Folgenden.
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17.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Eriskirch liegt bei 215 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 490 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 200 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Eriskirch entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 215 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 215 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Eriskirch wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Eriskirch werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2150.0 %200490
Gewerbe1400.0 %140140
Landwirtschaft3,84-5.7 %1200
Forstwirtschaft1,50.0 %1,51,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Eriskirch (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Eriskirch liegt bei 215 €/m² und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 0,0 % Veränderung. Nach den Rückgängen in den Jahren 2022 und 2023 scheint sich der Markt stabilisiert zu haben.

Besonders auffällig ist die dynamische Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2021, in denen die Bodenrichtwerte von 168 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 229 €/m² stiegen. Diese Phase war geprägt von kontinuierlichen Zuwächsen, wobei 2017 mit +20 €/m² (+11,9 %) den stärksten absoluten Anstieg verzeichnete. Der Höchstwert von 229 €/m² im Jahr 2021 markierte den Höhepunkt einer mehrjährigen Aufwärtsbewegung.

Die jüngste Entwicklung zeigt jedoch eine Trendwende: 2022 brachen die Werte um 22 €/m² (-9,6 %) ein und sanken 2023 nochmals leicht auf 206 €/m². Der moderate Anstieg auf 215 €/m² im Jahr 2024 deutet auf eine beginnende Erholung hin, wobei das Niveau noch deutlich unter dem Spitzenwert von 2021 liegt. Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 haben sich die Bodenrichtwerte mehr als verdoppelt – von anfänglich 81 €/m² auf aktuell 215 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021229 €/m²7.0 %
2022207 €/m²-9.6 %
2023206 €/m²-0.5 %
2024215 €/m²4.4 %
2025215 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Langenargen341-0.9 %3.1
Kressbronn am Bodensee2710.0 %6.2
Tettnang1980.0 %6.8
Meckenbeuren2370.0 %7.1
Friedrichshafen2880.0 %7.3
Oberteuringen1600.0 %11.8
Neukirch (Bodenseekreis)1616.6 %12.6
Achberg89-12.7 %13.3
Immenstaad am Bodensee3340.9 %13.6
Bodnegg86-15.7 %13.9
Markdorf1830.0 %14.0
Ravensburg187-7.9 %14.3
Grünkraut95-15.2 %14.7
Hagnau am Bodensee279-3.5 %16.9
Bermatingen1680.0 %17.7

Sind die Grundstückspreise in Eriskirch mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Eriskirch sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Eriskirch gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Eriskirch kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Eriskirch gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Eriskirch?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Eriskirch zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Eriskirch

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Eriskirch:

Adresse:

Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis

Charlottenstraße 12

88045 Friedrichshafen

Website:

www.friedrichshafen.de

E-Mail:

gutachterausschuss@friedrichshafen.de

Telefon:

07541 203-4230

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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