Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gutenzell-Hürbel 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gutenzell-Hürbel? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gutenzell-Hürbel finden Sie im Folgenden.
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02.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gutenzell-Hürbel liegt bei 46 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 150 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 18 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Gutenzell-Hürbel entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 46 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 46 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Gutenzell-Hürbel wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gutenzell-Hürbel werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung460.0 %18150
Gewerbe250.0 %1250
Landwirtschaft4,516.9 %3,56,5
Forstwirtschaft125.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gutenzell-Hürbel (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert für Gutenzell-Hürbel liegt 2025 bei 46 €/m² und verzeichnet gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung (0,0 %).

Die Bodenrichtwerte zeigen über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 einen deutlichen Aufwärtstrend von 17 €/m² auf 46 €/m². Besonders auffällig war die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, als die Werte kontinuierlich von 33 €/m² auf 49 €/m² anstiegen. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete die Gemeinde 2017 mit einem Sprung um 4 €/m² auf 40 €/m², was einer Steigerung von 11,1 % entspricht. Der absolute Höchststand wurde 2021 mit 49 €/m² erreicht.

Nach diesem Höhepunkt folgte 2022 ein markanter Einbruch um 5 €/m² auf 44 €/m², was den stärksten absoluten und relativen Rückgang (-10,2 %) im gesamten Zeitraum darstellt. Seit 2023 zeigen sich die Werte weitgehend stabil: Nach einer Stagnation 2023 folgte 2024 noch einmal ein moderater Anstieg um 2 €/m² auf 46 €/m², bevor die Entwicklung 2025 erneut zum Stillstand kam. Auffällig sind auch die frühen 2000er Jahre mit dem zweithöchsten relativen Zuwachs von 27,8 % im Jahr 2003.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202149 €/m²8.9 %
202244 €/m²-10.2 %
202344 €/m²0.0 %
202446 €/m²4.5 %
202546 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Wain410.0 %4.8
Schwendi490.0 %4.9
Balzheim720.0 %6.5
Kirchberg an der Iller480.0 %7.0
Mietingen4911.4 %7.4
Erolzheim410.0 %8.1
Maselheim240.0 %8.2
Ochsenhausen48-2.0 %8.6
Burgrieden580.0 %9.7
Dietenheim97-1.0 %10.0
Kirchdorf an der Iller510.0 %10.1
Dettingen an der Iller512.0 %10.3
Erlenmoos440.0 %10.4
Laupheim63-6.0 %12.4
Berkheim540.0 %12.8

Sind die Grundstückspreise in Gutenzell-Hürbel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gutenzell-Hürbel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gutenzell-Hürbel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gutenzell-Hürbel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gutenzell-Hürbel gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Gutenzell-Hürbel?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gutenzell-Hürbel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gutenzell-Hürbel

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gutenzell-Hürbel:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach

Marktplatz 1/1

88471 Laupheim

Website:

www.laupheim.de

E-Mail:

gutachterausschuss@laupheim.de

Telefon:

07392 704-167

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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