Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Wain 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Wain? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Wain finden Sie im Folgenden.
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16.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Wain liegt bei 41 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 15 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Wain entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 41 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 41 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Wain wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Wain werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung410.0 %15130
Gewerbe200.0 %2030
Landwirtschaft417.6 %3,54,5
Forstwirtschaft125.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Wain (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Wain beträgt aktuell 41 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 0,0 %. Nach dem Rückgang im Jahr 2022 und der darauffolgenden Erholung zeigt sich der Markt derzeit in einer Phase der Konsolidierung.

Besonders auffällig ist die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 32 €/m² kontinuierlich auf 43 €/m² anstiegen. Diese Phase war geprägt von jährlichen Zuwächsen zwischen 7,5 % und 10,3 %, wobei 2016 mit einem Sprung von 10,3 % den stärksten Anstieg innerhalb dieses Zeitraums markierte. Der Höchststand wurde 2021 mit 43 €/m² erreicht.

Eine deutliche Zäsur stellte das Jahr 2022 dar, als die Bodenrichtwerte um 9,3 % auf 39 €/m² einbrachen - der stärkste Rückgang seit der Finanzkrise 2008/2009. Während damals die Werte über zwei Jahre um insgesamt etwa 7,4 % sanken, erfolgte 2022 ein abrupterer Einschnitt. Nach einer Stagnation 2023 folgte 2024 eine moderate Erholung um 5,1 %, bevor sich die Werte 2025 erneut stabilisierten. Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 haben sich die Bodenrichtwerte in Wain von 15 €/m² auf 41 €/m² entwickelt, was einer Gesamtsteigerung von 173,3 % entspricht.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202143 €/m²7.5 %
202239 €/m²-9.3 %
202339 €/m²0.0 %
202441 €/m²5.1 %
202541 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Balzheim720.0 %3.3
Schwendi490.0 %3.5
Gutenzell-Hürbel450.0 %4.8
Dietenheim97-1.0 %5.3
Kirchberg an der Iller480.0 %6.4
Burgrieden580.0 %7.8
Mietingen4911.4 %9.4
Laupheim63-6.0 %9.5
Schnürpflingen70-1.4 %9.7
Erolzheim410.0 %10.2
Dettingen an der Iller512.0 %10.3
Maselheim240.0 %12.1
Kirchdorf an der Iller510.0 %12.7
Staig84-1.2 %12.8
Achstetten560.0 %12.9

Sind die Grundstückspreise in Wain mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Wain sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Wain gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Wain kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Wain gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Wain?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Wain zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Wain

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Wain:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach

Marktplatz 1/1

88471 Laupheim

Website:

www.laupheim.de

E-Mail:

gutachterausschuss@laupheim.de

Telefon:

07392 704-167

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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