Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ötisheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Ötisheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Ötisheim finden Sie im Folgenden.
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27.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ötisheim liegt bei 93 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 37,6% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 410 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ötisheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 93 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 56 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 149 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 37,6%.

Die Bodenrichtwerte für Ötisheim wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Ötisheim werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung93-37.6 %30410
Gewerbe110243.8 %100110
Landwirtschaft1,92-2.5 %1,57
Forstwirtschaft10.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ötisheim (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Ötisheim liegt 2025 bei 93 €/m² und zeigt damit eine drastische Veränderung von -37,6 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung stellt den stärksten Rückgang in der gesamten Zeitreihe dar und reduziert das Preisniveau auf das niedrigste seit 2006.

Die langfristige Betrachtung der Bodenrichtwerte zeigt eine ausgeprägte Aufwärtsentwicklung von 2000 bis 2021. Besonders markant war die Steigerung in den Jahren 2003 mit +23,3 % sowie die kontinuierliche Preisdynamik zwischen 2016 und 2018, in der die Werte von 116 €/m² auf 141 €/m² anstiegen. Der Höchststand wurde 2021 mit 159 €/m² erreicht, was eine Verdreifachung gegenüber dem Ausgangsniveau von 2000 bedeutete.

Die jüngste Entwicklung seit 2022 zeigt jedoch eine deutliche Trendwende. Nach dem ersten größeren Rückgang 2022 um -10,1 % auf 143 €/m² folgte 2023 eine Stagnation. Der moderate Anstieg 2024 auf 149 €/m² konnte die negative Entwicklung nur kurzzeitig unterbrechen, bevor 2025 der massive Einbruch um 56 €/m² erfolgte. Diese Korrektur führt das Preisniveau wieder in die Nähe der Werte von 2006 und 2007 zurück.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021159 €/m²7.4 %
2022143 €/m²-10.1 %
2023143 €/m²0.0 %
2024149 €/m²4.2 %
202593 €/m²-37.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Ölbronn-Dürrn1061.0 %3.4
Maulbronn96-36.8 %4.2
Kieselbronn1133.7 %4.7
Mühlacker1236.0 %4.7
Niefern-Öschelbronn1513.4 %6.2
Neulingen1261.6 %6.5
Knittlingen90-37.1 %6.9
Illingen (Württemberg)1224.3 %8.1
Sternenfels70-27.8 %9.2
Eisingen (Baden)132-39.7 %9.3
Wiernsheim1250.0 %9.9
Wurmberg171-38.9 %9.9
Ispringen1326.5 %10.2
Bretten283-3.4 %11.4
Pforzheim3021.7 %11.6

Sind die Grundstückspreise in Ötisheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Ötisheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ötisheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ötisheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ötisheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ötisheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ötisheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ötisheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ötisheim:

Adresse:

Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis

Bahnhofstraße 13

75417 Mühlacker

Website:

www.gutachterausschuss-enzkreis.de

E-Mail:

gutachter@gua-enzkreis.de

Telefon:

07041 98692-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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