Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Felixsee 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Felixsee liegt bei 5 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 22 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Felixsee entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 5 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 5 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Felixsee wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Felixsee werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 5 | 0.0 % | 4 | 22 |
| Landwirtschaft | 0,7 | 12.9 % | 0,48 | 0,7 |
| Forstwirtschaft | 0,23 | -67.1 % | 0,19 | 0,23 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Felixsee (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Felixsee beträgt 5 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Damit setzt sich die Stabilisierung nach den Schwankungen der vergangenen Jahre fort.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 eine moderate, aber unstetige Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 1 €/m² auf das aktuelle Niveau. Besonders auffällig ist die Verdopplung von 1 auf 2 €/m² im Jahr 2002 mit einem Anstieg um 100,0 %, gefolgt von einer langen Stagnationsphase bis 2005. Eine weitere markante Entwicklung zeigt sich 2006 mit einem Sprung auf 3 €/m², was einem Zuwachs von 50,0 % entspricht.
In den letzten Jahren prägt eine volatile Entwicklung das Geschehen: Nach einem Anstieg auf 4 €/m² im Jahr 2017 und einer weiteren Erhöhung auf 5 €/m² in 2021 folgte 2022 ein ungewöhnlicher Rückgang um 20,0 % auf 4 €/m². Dieser Einbruch wurde jedoch 2024 wieder korrigiert, als der Bodenrichtwert erneut um 25,0 % auf 5 €/m² anstieg. Die Jahre 2023 und 2025 zeigen keine Veränderungen, was auf eine mögliche Konsolidierung auf dem erreichten Niveau hindeutet.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2022 | 4 €/m² | -20.0 % |
| 2023 | 4 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2025 | 5 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Döbern | 10 | 0.0 % | 5.4 |
| Tschernitz | 6 | 0.0 % | 6.0 |
| Neiße-Malxetal | 5 | 0.0 % | 10.0 |
| Spremberg | 10 | 0.0 % | 10.7 |
| Neuhausen (Spree) | 10 | 0.0 % | 11.7 |
| Wiesengrund | 5 | 0.0 % | 11.8 |
| Forst (Lausitz) | 9 | 0.0 % | 16.8 |
| Cottbus | 45 | 0.0 % | 22.1 |
| Welzow | 6 | 0.0 % | 22.7 |
| Drebkau | 6 | 0.0 % | 22.8 |
| Neupetershain | 5 | 0.0 % | 25.3 |
| Teichland | 12 | 9.1 % | 25.6 |
| Kolkwitz | 14 | 0.0 % | 28.5 |
Sind die Grundstückspreise in Felixsee mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Felixsee sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Felixsee gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Felixsee kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Felixsee gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Felixsee?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Felixsee zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Felixsee
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Felixsee:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gaa-spn-osl@lkspn.deTelefon:
0355 4991 2247Fax:
0355 4991 2111Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
