Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neupetershain 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neupetershain liegt bei 6 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 22 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 5 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Neupetershain entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 6 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 6 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Neupetershain wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Neupetershain werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
---|---|---|---|---|
Wohn- und Mischbebauung | 6 | 0.0 % | 5 | 22 |
Landwirtschaft | 0,73 | 7.4 % | 0,6 | 0,85 |
Forstwirtschaft | 0,21 | -67.2 % | 0,19 | 0,23 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neupetershain (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Neupetershain beträgt 6 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Damit setzt sich die moderate Preisentwicklung der vergangenen Jahre fort, die von gelegentlichen Anstiegen und einzelnen Rückgängen geprägt war.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 hat sich der Bodenrichtwert von ursprünglich 2 €/m² auf 6 €/m² entwickelt, was einer Verdreifachung entspricht. Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003 um 50,0%, der den Wert erstmals auf 3 €/m² hob. Ein weiterer markanter Einbruch erfolgte 2008 mit einem Rückgang von 25,0% auf 3 €/m², bevor sich der Markt stabilisierte.
In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine unregelmäßige Entwicklung: Nach einer längeren Stagnationsphase stieg der Bodenrichtwert 2021 um 20,0% auf 6 €/m², fiel 2022 jedoch wieder um 16,7% auf 5 €/m² zurück. Der erneute Anstieg um 20,0% auf 6 €/m² im Jahr 2024 markiert den aktuellen Höchststand. Die Entwicklung der vergangenen Jahre verdeutlicht die volatile Natur des lokalen Bodenmarktes mit wiederkehrenden Phasen der Stagnation und plötzlichen Wertsprüngen.
Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
---|---|---|
2021 | 6 €/m² | 20.0 % |
2022 | 5 €/m² | -16.7 % |
2023 | 5 €/m² | 0.0 % |
2024 | 6 €/m² | 20.0 % |
2025 | 6 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
---|---|---|---|
Drebkau | 6 | 0.0 % | 6.6 |
Welzow | 6 | 0.0 % | 6.8 |
Altdöbern | 5 | 0.0 % | 9.1 |
Großräschen | 13 | 8.3 % | 12.7 |
Spremberg | 10 | 0.0 % | 15.0 |
Senftenberg | 16 | 0.0 % | 15.1 |
Kolkwitz | 14 | 0.0 % | 15.7 |
Vetschau | 12 | 0.0 % | 18.5 |
Schipkau | 10 | 0.0 % | 19.8 |
Neuhausen (Spree) | 10 | 0.0 % | 20.0 |
Sallgast | 5 | 0.0 % | 21.8 |
Werben (Spreewald) | 14 | 0.0 % | 22.1 |
Cottbus | 45 | 0.0 % | 22.3 |
Calau | 9 | 0.0 % | 23.2 |
Felixsee | 4 | 0.0 % | 25.3 |
Sind die Grundstückspreise in Neupetershain mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Neupetershain sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neupetershain gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neupetershain kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neupetershain gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Neupetershain?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neupetershain zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neupetershain
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neupetershain:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gaa-spn-osl@lkspn.deTelefon:
0355 4991 2247Fax:
0355 4991 2111Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.