Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Sallgast 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Sallgast liegt bei 5 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 17 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 5 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Sallgast entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 5 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 5 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Sallgast wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Sallgast werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
---|---|---|---|---|
Wohn- und Mischbebauung | 5 | 0.0 % | 5 | 17 |
Landwirtschaft | 0,51 | -3.8 % | 0,47 | 0,8 |
Forstwirtschaft | 0,19 | -61.2 % | 0,18 | 0,21 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Sallgast (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Sallgast liegt bei 5 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im Jahr 2024 war jedoch noch ein deutlicher Anstieg um 1 €/m² oder 25,0% zu verzeichnen gewesen.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 eine sehr moderate Preisentwicklung auf niedrigem Niveau. Ausgehend von 1 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Wert bis heute verfünffacht, was jedoch in absoluten Zahlen nur einem Anstieg von 4 €/m² entspricht. Besonders auffällig sind die langen Phasen der Stagnation: Von 2002 bis 2005, von 2007 bis 2016 sowie von 2018 bis 2020 blieben die Werte jeweils vollständig unverändert.
In den letzten Jahren zeigt sich eine leicht erhöhte Volatilität der Bodenrichtwerte. Nach einem Anstieg auf 5 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 erstmals ein Rückgang um 20,0% auf 4 €/m², bevor 2024 wieder das Niveau von 5 €/m² erreicht wurde. Die stärksten relativen Zuwächse der gesamten Zeitreihe fanden in den frühen Jahren statt, insbesondere 2002 mit einer Verdopplung des Wertes von 1 auf 2 €/m² und 2006 mit einem Anstieg um 50,0% auf 3 €/m².
Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
---|---|---|
2021 | 5 €/m² | 25.0 % |
2022 | 4 €/m² | -20.0 % |
2023 | 4 €/m² | 0.0 % |
2024 | 5 €/m² | 25.0 % |
2025 | 5 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
---|---|---|---|
Massen-Niederlausitz | 5 | 0.0 % | 8.8 |
Schipkau | 10 | 0.0 % | 9.2 |
Großräschen | 13 | 8.3 % | 9.5 |
Finsterwalde | 8 | 0.0 % | 10.0 |
Lauchhammer | 12 | 0.0 % | 13.5 |
Schwarzheide | 9 | 0.0 % | 14.0 |
Altdöbern | 5 | 0.0 % | 14.4 |
Calau | 9 | 0.0 % | 15.9 |
Crinitz | 5 | 0.0 % | 16.1 |
Senftenberg | 16 | 0.0 % | 16.6 |
Sonnewalde | 3 | 0.0 % | 18.1 |
Ruhland | 10 | 0.0 % | 18.8 |
Rückersdorf (Niederlausitz) | 4 | 0.0 % | 19.7 |
Neupetershain | 5 | 0.0 % | 21.8 |
Plessa | 4 | 0.0 % | 22.1 |
Sind die Grundstückspreise in Sallgast mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Sallgast sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Sallgast gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Sallgast kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Sallgast gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sallgast?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sallgast zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sallgast
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Sallgast:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gutachterausschuss@lkee.deTelefon:
03535 462 706Fax:
03535 462 730Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.