Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Tschernitz 2025

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2025 für Tschernitz? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Wann werden die Bodenrichtwerte für 2026 veröffentlicht? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Tschernitz finden Sie im Folgenden.
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20.10.2025
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Tschernitz liegt bei 6 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 14 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Tschernitz entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 6 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 6 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Tschernitz wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Tschernitz werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung60.0 %414
Gewerbe50.0 %55
Landwirtschaft0,712.9 %0,480,7
Forstwirtschaft0,23-67.1 %0,230,23

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Tschernitz (2001-2025)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Tschernitz liegt aktuell bei 6 €/m² und zeigt sich damit unverändert gegenüber dem Vorjahr 2024, nachdem er in jenem Jahr um 1 €/m² bzw. 20,0 % angestiegen war.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 hat sich der Bodenrichtwert von anfänglich 2 €/m² auf 6 €/m² verdreifacht. Besonders auffällig ist dabei der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003 um 50,0 % von 2 auf 3 €/m², der den stärksten relativen Zuwachs des gesamten Zeitraums darstellt. Eine ungewöhnliche Entwicklung zeigt sich im Jahr 2008, als der Bodenrichtwert von 4 auf 3 €/m² um 25,0 % zurückging - der einzige nennenswerte Rückgang in der Zeitreihe.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein gemäßigtes Wachstum mit längeren Phasen der Stagnation. Nach einer vierjährigen Konstanz bei 5 €/m² erfolgte 2021 ein Anstieg auf 6 €/m², gefolgt von einem temporären Rückgang auf 5 €/m² im Jahr 2022. Seit 2024 stabilisiert sich der Wert wieder bei 6 €/m². Die Entwicklung ist geprägt von längeren Plateauphasen, unterbrochen von punktuellen Anstiegen um jeweils 1 €/m², was dem niedrigen absoluten Preisniveau entspricht.

JahrBodenrichtwertVeränderung
20216 €/m²20.0 %
20225 €/m²-16.7 %
20235 €/m²0.0 %
20246 €/m²20.0 %
20256 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Döbern100.0 %3.1
Felixsee40.0 %6.0
Neiße-Malxetal50.0 %7.0
Wiesengrund50.0 %14.8
Spremberg100.0 %16.1
Neuhausen (Spree)100.0 %17.1
Forst (Lausitz)90.0 %17.8
Cottbus450.0 %27.0
Welzow60.0 %27.9
Drebkau60.0 %28.8
Teichland129.1 %29.5
Neupetershain50.0 %31.0

Sind die Grundstückspreise in Tschernitz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Tschernitz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Tschernitz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Tschernitz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Tschernitz gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Tschernitz?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Tschernitz zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Tschernitz

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Tschernitz:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße

Vom-Stein-Straße 30

03050 Cottbus

Website:

https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/

E-Mail:

gaa-spn-osl@lkspn.de

Telefon:

0355 4991 2247

Fax:

0355 4991 2111

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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