Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ebersdorf 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Ebersdorf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Ebersdorf finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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10 min.
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ebersdorf liegt bei 17 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 12 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ebersdorf entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 17 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 17 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Ebersdorf wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Ebersdorf werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung170.0 %1240
Gewerbe130.0 %1313
Landwirtschaft2,653.9 %1,44,1
Forstwirtschaft0,550.0 %0,50,55

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ebersdorf (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Ebersdorf liegt im Jahr 2026 bei 17 €/m² und zeigt damit keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2025, als der Wert von 16 €/m² auf 17 €/m² anstieg, bedeutet dies eine Stagnation nach einer moderaten Aufwärtsbewegung von 6,2 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der Bodenrichtwert von 6 €/m² auf 17 €/m² nahezu verdreifacht. Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003 um 33,3 % von 6 €/m² auf 8 €/m². Die Entwicklung zeigt mehrfach Rückgänge, so in den Jahren 2008 und 2011 mit jeweils -9,1 % sowie im Jahr 2022 mit -11,1 %, als der Wert von 18 €/m² auf 16 €/m² fiel.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine wechselhafte Entwicklung mit deutlichen Schwankungen. Nach einer Stagnation zwischen 2019 und 2020 bei 16 €/m² erfolgte 2021 ein kräftiger Anstieg auf 18 €/m², dem 2022 ein ebenso deutlicher Rückgang folgte. Seit 2022 bewegt sich der Bodenrichtwert in einer engen Bandbreite zwischen 16 €/m² und 17 €/m², wobei die Jahre 2023 und 2024 sowie 2026 jeweils keine Veränderungen aufwiesen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202216 €/m²-11.1 %
202316 €/m²0.0 %
202416 €/m²0.0 %
202517 €/m²6.3 %
202617 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Niedersachsen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hipstedt180.0 %4.7
Oerel28-6.7 %5.6
Basdahl200.0 %10.1
Bremervörde880.0 %10.1
Estorf (Stade)244.3 %12.1
Lamstedt3584.2 %13.2
Beverstedt303.4 %16.4
Gnarrenburg330.0 %16.4
Oldendorf (Stade)464.5 %16.6
Hechthausen504.2 %18.2
Burweg268.3 %18.4
Heinbockel482.1 %19.0
Hemmoor526.1 %19.3
Geestland480.0 %19.4
Kutenholz623.3 %19.4

Sind die Grundstückspreise in Ebersdorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Ebersdorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ebersdorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ebersdorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ebersdorf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ebersdorf?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ebersdorf zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ebersdorf

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ebersdorf:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Rotenburg (Wümme).

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Ebersdorf erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Rotenburg (Wümme) anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Ebersdorf werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Rotenburg (Wümme) festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Ebersdorfs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Ebersdorf sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Rotenburg (Wümme) hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Ebersdorf werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Ebersdorf wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Ebersdorf wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Ebersdorf befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen