Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neuenkirchen-Vörden 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Neuenkirchen-Vörden? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Neuenkirchen-Vörden finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neuenkirchen-Vörden liegt bei 120 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 160 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Neuenkirchen-Vörden entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 120 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 120 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Neuenkirchen-Vörden wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Neuenkirchen-Vörden werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1200.0 %25160
Gewerbe450.0 %4570
Landwirtschaft9,151.7 %313
Forstwirtschaft10.0 %0,81

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neuenkirchen-Vörden (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Neuenkirchen-Vörden liegt im Jahr 2026 bei 120 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Bereits in den beiden Vorjahren 2024 und 2025 zeigt sich eine Stabilisierung auf diesem Niveau, nachdem der Wert 2025 um 4,3 % auf 120 €/m² gestiegen war.

Besonders auffällig ist der starke Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert von 128 €/m² auf 115 €/m² fiel – ein Minus von 10,2 % und damit der stärkste Einbruch im gesamten Beobachtungszeitraum. Nach diesem Einschnitt stagnierte der Wert für zwei Jahre auf 115 €/m², bevor die leichte Erholung auf 120 €/m² einsetzte. Die Phase von 2016 bis 2021 war hingegen durch kontinuierliches Wachstum geprägt, mit besonders dynamischen Jahren 2017 (+11,7 %) und 2016 (+9,3 %).

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der Bodenrichtwert von 45 €/m² auf 120 €/m² mehr als verdoppelt und verzeichnet damit einen Zuwachs von 166,7 %. Erwähnenswert ist auch die Periode 2008 bis 2009, in der vorübergehend Wertverluste von 5,0 % und 3,9 % auftraten, sowie die dreijährige Stagnationsphase von 2010 bis 2012, in der der Wert konstant bei 77 €/m² verharrte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022115 €/m²-10.2 %
2023115 €/m²0.0 %
2024115 €/m²0.0 %
2025120 €/m²4.3 %
2026120 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Niedersachsen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Rieste707.7 %5.5
Holdorf1100.0 %8.5
Damme1620.0 %10.0
Alfhausen707.7 %10.0
Gehrde650.0 %10.7
Bramsche1150.0 %11.4
Bersenbrück1055.0 %12.9
Steinfeld (Oldenburg)1300.0 %13.6
Ostercappeln13210.0 %15.2
Bohmte9511.8 %15.2
Ankum1050.0 %15.9
Badbergen550.0 %17.5
Wallenhorst1900.0 %17.8
Hüde240.0 %18.1
Dinklage1450.0 %18.2

Sind die Grundstückspreise in Neuenkirchen-Vörden mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Neuenkirchen-Vörden sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neuenkirchen-Vörden gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neuenkirchen-Vörden kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neuenkirchen-Vörden gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Neuenkirchen-Vörden?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neuenkirchen-Vörden zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neuenkirchen-Vörden

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neuenkirchen-Vörden:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vechta.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Neuenkirchen-Vörden erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vechta anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Neuenkirchen-Vörden werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vechta festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Neuenkirchen-Vördens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Neuenkirchen-Vörden sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vechta hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Neuenkirchen-Vörden werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Neuenkirchen-Vörden wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Neuenkirchen-Vörden wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Neuenkirchen-Vörden befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen