Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Häusern 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Häusern liegt bei 41 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 131 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Häusern entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 41 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 41 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Häusern wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Häusern werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 41 | 0.0 % | 30 | 131 |
| Gewerbe | 36 | 0.0 % | 36 | 36 |
| Landwirtschaft | 1,5 | 0.0 % | 1 | 2 |
| Forstwirtschaft | 0,35 | 0.0 % | 0,35 | 2 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Häusern (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Häusern beträgt 41 €/m² und zeigt gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Diese Stagnation folgt auf einen moderaten Anstieg von 2 €/m² im Jahr 2024, der den deutlichen Rückgang von 2022 weiter kompensierte.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Häusern zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 einen kontinuierlichen Aufwärtstrend von 15 €/m² auf 41 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 173,3 % entspricht. Besonders markant war die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Werte von 32 €/m² auf 43 €/m² anstiegen. In diesem Zeitraum verzeichnete der Markt die höchsten jährlichen Zuwächse mit 10,3 % im Jahr 2016 und 9,4 % im Jahr 2017.
Der auffälligste Einschnitt in der sonst positiven Entwicklung ereignete sich 2022 mit einem Rückgang um 4 €/m² auf 39 €/m², was einem Minus von 9,3 % entspricht und den stärksten absoluten wie relativen Wertverlust im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Nach einer Stagnation 2023 folgte 2024 eine moderate Erholung um 5,1 %, bevor sich die Werte 2025 wieder stabilisierten. Trotz dieser jüngsten Schwankungen liegt der aktuelle Bodenrichtwert noch immer deutlich unter dem Höchststand von 43 €/m² aus dem Jahr 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 43 €/m² | 7.5 % |
| 2022 | 39 €/m² | -9.3 % |
| 2023 | 39 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 41 €/m² | 5.1 % |
| 2025 | 41 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Höchenschwand | 37 | 0.0 % | 4.7 |
| Schluchsee | 71 | 0.0 % | 5.9 |
| Grafenhausen | 32 | 0.0 % | 6.0 |
| St. Blasien | 31 | 0.0 % | 6.2 |
| Dachsberg (Südschwarzwald) | 25 | 0.0 % | 7.8 |
| Weilheim | 43 | 0.0 % | 9.3 |
| Ühlingen-Birkendorf | 46 | 0.0 % | 10.3 |
| Bernau im Schwarzwald | 23 | 0.0 % | 10.8 |
| Lenzkirch | 101 | 0.0 % | 11.9 |
| Bonndorf im Schwarzwald | 23 | 0.0 % | 12.8 |
| Todtmoos | 31 | 0.0 % | 13.3 |
| Waldshut-Tiengen | 58 | 0.0 % | 13.3 |
| Feldberg (Schwarzwald) | 55 | 0.0 % | 13.9 |
| Görwihl | 37 | 0.0 % | 14.4 |
| Schönau im Schwarzwald | 164 | 0.0 % | 15.9 |
Sind die Grundstückspreise in Häusern mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Häusern sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Häusern gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Häusern kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Häusern gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Häusern?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Häusern zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Häusern
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Häusern:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachteraussschuß für den Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen
Kalkdarren 13
79713 Bad Säckingen
Website:
www.gga-bad-saeckingen.deE-Mail:
geschaeftsstelle@gga-bad-saeckingen.deTelefon:
07761 927607-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachteraussschuß für den Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
