Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Stegen 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Stegen liegt bei 133 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 550 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Stegen entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 133 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 133 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Stegen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Stegen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 133 | 0.0 % | 70 | 550 |
| Gewerbe | 115 | 0.0 % | 115 | 115 |
| Landwirtschaft | 2,33 | 0.0 % | 1 | 5,5 |
| Forstwirtschaft | 1,75 | 0.0 % | 1,5 | 3,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Stegen (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Stegen beträgt 133 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Nach einem leichten Anstieg um 4,7 % im Jahr 2024 zeigt sich die Preisentwicklung derzeit stabil.
Besonders auffällig ist die deutliche Korrektur in den Jahren 2022 und 2023, als die Bodenrichtwerte um 9,2 % beziehungsweise 0,8 % zurückgingen. Diese Entwicklung unterbrach eine langjährige Aufwärtsbewegung, die von 2013 bis 2021 anhielt und den Wert von 89 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 141 €/m² steigen ließ. Innerhalb dieser Phase waren die Jahre 2016 bis 2018 besonders dynamisch, mit Zuwächsen zwischen 8,3 % und 11,5 % jährlich.
Der langfristige Trend seit dem Jahr 2000 zeigt eine Verdoppelung der Bodenrichtwerte von ursprünglich 50 €/m² auf das aktuelle Niveau. Dabei waren die frühen 2000er Jahre von starken Schwankungen geprägt, insbesondere der außergewöhnliche Sprung um 24,5 % im Jahr 2003. Die Finanzkrise 2008/2009 führte zu einem temporären Rückgang auf 81 €/m², bevor sich die Werte wieder erholten und den nachhaltigen Aufwärtstrend fortsetzten.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 141 €/m² | 6.8 % |
| 2022 | 128 €/m² | -9.2 % |
| 2023 | 127 €/m² | -0.8 % |
| 2024 | 133 €/m² | 4.7 % |
| 2025 | 133 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| St. Peter | 72 | 0.0 % | 3.9 |
| Glottertal | 98 | 0.0 % | 4.5 |
| Kirchzarten | 251 | 0.0 % | 4.5 |
| Heuweiler | 130 | 0.0 % | 7.0 |
| Gundelfingen | 218 | 0.0 % | 7.1 |
| Buchenbach | 109 | 0.0 % | 9.0 |
| Waldkirch | 226 | 0.0 % | 9.8 |
| St. Märgen | 71 | 0.0 % | 9.8 |
| Denzlingen | 248 | 0.8 % | 10.0 |
| Oberried | 95 | 0.0 % | 10.7 |
| Breitnau | 71 | 0.0 % | 11.1 |
| Horben | 195 | 0.0 % | 11.2 |
| Freiburg im Breisgau | 584 | 3.5 % | 11.3 |
| Au | 263 | 6.9 % | 11.5 |
| Merzhausen | 464 | 5.2 % | 11.5 |
Sind die Grundstückspreise in Stegen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Stegen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Stegen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Stegen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Stegen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Stegen?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Stegen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Stegen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Stegen:
Adresse:
Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald
Talvogteistraße 3
79199 Kirchzarten
Website:
www.gutachterausschuss-bnh.deE-Mail:
gutachterausschuss@kirchzarten.deTelefon:
07661 393-160Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
