Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Achstetten 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Achstetten? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Achstetten finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Achstetten liegt bei 57 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 360 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Achstetten entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 57 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 57 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Achstetten wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Achstetten werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung570.0 %25360
Gewerbe200.0 %1575
Landwirtschaft5,120.0 %37
Forstwirtschaft10.0 %11

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Achstetten (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Achstetten liegt bei 57 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem moderaten Anstieg um 5,6% im Jahr 2024 zeigt sich der Markt aktuell in einer stabilen Phase.

Die Entwicklung über den Gesamtzeitraum zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend von 21 €/m² im Jahr 2000 auf 57 €/m² heute, was einer Steigerung von 171% entspricht. Besonders auffällig ist die Phase zwischen 2016 und 2021, in der die Werte kontinuierlich von 44 €/m² auf 60 €/m² kletterten. Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 27,3% auf 28 €/m².

Ein markanter Einbruch erfolgte 2022, als die Bodenrichtwerte um 10,0% auf 54 €/m² fielen und damit den bis dahin erreichten Höchststand von 60 €/m² aus dem Jahr 2021 deutlich unterschritten. Diese Korrektur nach unten stellte den stärksten Rückgang seit der Finanzkrise 2008/2009 dar, als die Werte ebenfalls temporär sanken. Nach der Stagnation 2023 zeigt die jüngste Entwicklung mit dem Anstieg auf 57 €/m² im Jahr 2024 eine vorsichtige Erholung, die jedoch noch nicht das Vorkrisenniveau erreicht hat.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202160 €/m²7.1 %
202254 €/m²-10.0 %
202354 €/m²0.0 %
202457 €/m²5.6 %
202557 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hüttisheim86-2.3 %3.9
Laupheim63-6.0 %4.9
Burgrieden580.0 %5.1
Schnürpflingen70-1.4 %6.8
Erbach (Donau)115-2.5 %7.3
Griesingen891.1 %8.6
Mietingen4911.4 %9.4
Schwendi490.0 %10.0
Staig84-1.2 %10.0
Illerkirchberg116-0.9 %10.2
Dietenheim97-1.0 %11.9
Wain410.0 %12.9
Schemmerhofen490.0 %13.5
Oberstadion490.0 %14.1
Gutenzell-Hürbel450.0 %14.4

Sind die Grundstückspreise in Achstetten mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Achstetten sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Achstetten gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Achstetten kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Achstetten gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Achstetten?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Achstetten zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Achstetten

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Achstetten:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach

Marktplatz 1/1

88471 Laupheim

Website:

www.laupheim.de

E-Mail:

gutachterausschuss@laupheim.de

Telefon:

07392 704-167

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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