Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Sallgast 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Sallgast liegt bei 5 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 17 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 5 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Sallgast entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 5 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 5 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Sallgast wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Sallgast werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 5 | 0.0 % | 5 | 17 |
| Landwirtschaft | 0,51 | -3.8 % | 0,47 | 0,8 |
| Forstwirtschaft | 0,19 | -61.2 % | 0,18 | 0,21 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Sallgast (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Sallgast liegt bei 5 €/m² und blieb damit 2025 unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2024 war jedoch ein deutlicher Anstieg um 1 €/m² bzw. 25,0% zu verzeichnen gewesen.
Die Bodenpreisentwicklung in Sallgast zeigt über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 eine moderate, aber stetige Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 1 €/m² auf aktuell 5 €/m². Besonders auffällig sind die langen Phasen der Preisstabilität: Nach der Verdoppelung von 1 auf 2 €/m² im Jahr 2002 blieben die Werte drei Jahre konstant, bevor 2006 ein weiterer Anstieg auf 3 €/m² erfolgte.
Die jüngere Entwicklung seit 2017 zeigt eine erhöhte Dynamik mit regelmäßigeren Preisanpassungen. Nach einem Anstieg auf 4 €/m² im Jahr 2017 folgte 2021 ein Sprung auf 5 €/m², dem jedoch 2022 ein ungewöhnlicher Rückgang um 20,0% auf 4 €/m² folgte. Dieser temporäre Preisrückgang wurde 2024 wieder korrigiert, als der Bodenrichtwert erneut auf 5 €/m² anstieg und damit das Niveau von 2021 wieder erreichte.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2022 | 4 €/m² | -20.0 % |
| 2023 | 4 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2025 | 5 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Brandenburg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Massen-Niederlausitz | 5 | 0.0 % | 8.8 |
| Schipkau | 10 | 0.0 % | 9.2 |
| Großräschen | 13 | 8.3 % | 9.5 |
| Finsterwalde | 8 | 0.0 % | 10.0 |
| Lauchhammer | 12 | 0.0 % | 13.5 |
| Schwarzheide | 9 | 0.0 % | 14.0 |
| Altdöbern | 5 | 0.0 % | 14.4 |
| Calau | 9 | 0.0 % | 15.9 |
| Crinitz | 5 | 0.0 % | 16.1 |
| Senftenberg | 16 | 0.0 % | 16.6 |
| Sonnewalde | 3 | 0.0 % | 18.1 |
| Ruhland | 10 | 0.0 % | 18.8 |
| Rückersdorf (Niederlausitz) | 4 | 0.0 % | 19.7 |
| Neupetershain | 5 | 0.0 % | 21.8 |
| Plessa | 4 | 0.0 % | 22.1 |
Sind die Grundstückspreise in Sallgast mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Sallgast sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Sallgast gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Sallgast kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Sallgast gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sallgast?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sallgast zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sallgast
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Sallgast:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Website:
https://gutachterausschuss.brandenburg.de/gaa/de/kontakt/E-Mail:
gutachterausschuss@lkee.deTelefon:
03535 462 706Fax:
03535 462 730Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
