Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ubstadt-Weiher 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Ubstadt-Weiher? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Ubstadt-Weiher finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
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20.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ubstadt-Weiher liegt bei 388 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 8,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 460 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 220 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ubstadt-Weiher entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 388 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 29 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 359 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 8,1%.

Die Bodenrichtwerte für Ubstadt-Weiher wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Ubstadt-Weiher werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3888.1 %220460
Gewerbe770.0 %60100
Landwirtschaft2,75-8.3 %1,54
Forstwirtschaft1,50.0 %1,51,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ubstadt-Weiher (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Ubstadt-Weiher beträgt im Jahr 2025 388 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 29 €/m² bzw. 8,1 % gestiegen. Nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 setzt sich damit die Erholungstendenz fort, die bereits 2024 mit einem Anstieg um 4,1 % begonnen hatte.

Die Entwicklung über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt einen kontinuierlichen Aufwärtstrend mit wenigen Unterbrechungen. Ausgehend von 136 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert bis 2025 nahezu verdreifacht. Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg um 24,3 % im Jahr 2003, als der Wert von 144 €/m² auf 179 €/m² kletterte. Weitere markante Zuwächse verzeichnete die Gemeinde in den Jahren 2016 bis 2018, wo die Bodenrichtwerte von 259 €/m² auf 340 €/m² anstiegen - ein Zuwachs von über 31 % in nur drei Jahren.

Der stärkste Einbruch in der gesamten Zeitreihe ereignete sich 2022 mit einem Rückgang um 37 €/m² bzw. 9,7 % auf 346 €/m². Dieser Wert wurde 2023 nur geringfügig weiter reduziert, bevor die Erholung einsetzte. Trotz der jüngsten positiven Entwicklung liegt der aktuelle Bodenrichtwert von 388 €/m² noch deutlich über dem Höchststand von 2021, als 383 €/m² erreicht wurden. Die Jahre 2008 und 2009 zeigten bereits einmal eine ähnliche, wenn auch weniger ausgeprägte Korrekturphase mit Rückgängen von 5,8 % und 3,5 %.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021383 €/m²7.3 %
2022346 €/m²-9.7 %
2023345 €/m²-0.3 %
2024359 €/m²4.1 %
2025388 €/m²8.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Bad Schönborn4665.4 %4.0
Forst (Baden)4823.9 %4.5
Kronau3902.4 %5.8
Hambrücken3611.1 %6.9
Bruchsal4911.9 %7.2
Malsch (Heidelberg)4200.0 %7.7
Östringen3279.4 %8.1
Kraichtal190-0.5 %8.2
Karlsdorf-Neuthard4208.2 %8.8
St. Leon-Rot5555.1 %9.9
Mühlhausen (Kraichgau)378-4.3 %10.0
Rauenberg499-6.0 %10.2
Angelbachtal1360.0 %10.8
Graben-Neudorf550-0.2 %12.2
Gondelsheim337-4.0 %13.5

Sind die Grundstückspreise in Ubstadt-Weiher mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Ubstadt-Weiher sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ubstadt-Weiher gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ubstadt-Weiher kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ubstadt-Weiher gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ubstadt-Weiher?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ubstadt-Weiher zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ubstadt-Weiher

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ubstadt-Weiher:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal

Luisenstraße 13

76646 Bruchsal

Website:

www.bruchsal.de/gutachterausschuss

E-Mail:

gutachterausschuss@bruchsal.de

Telefon:

07251 79-4333

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Ubstadt-Weiher erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Ubstadt-Weiher werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Ubstadt-Weihers. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Ubstadt-Weiher sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Ubstadt-Weiher werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Ubstadt-Weiher wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Ubstadt-Weiher wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Ubstadt-Weiher befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.