Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Höhenland 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Höhenland? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Höhenland finden Sie im Folgenden.
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13.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Höhenland liegt bei 25 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 80 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 10 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Höhenland entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 25 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 25 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Höhenland wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Höhenland werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung250.0 %1080
Gewerbe70.0 %57
Landwirtschaft1,150.0 %0,91,4
Forstwirtschaft0,4-55.6 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Höhenland (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Höhenland beträgt 25 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr 2024 unverändert. Nach einem moderaten Anstieg um 4,2 % im Jahr 2024 zeigt sich die Preisentwicklung aktuell stabil.

Die Bodenrichtwerte in Höhenland entwickelten sich über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 deutlich aufwärts, mit einem Anstieg von 9 €/m² auf 25 €/m² - das entspricht einer Wertsteigerung von 178 %. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in den Jahren 2002 bis 2007, als die Werte von 10 €/m² auf 16 €/m² kletterten. Auffällig war dabei das Jahr 2003 mit einem Sprung um 20,0 % sowie 2005 mit einem Zuwachs von 16,7 %.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein gemischtes Bild: Nach kontinuierlichen Steigerungen von 2017 bis 2021, die den Wert von 21 €/m² auf 26 €/m² anhoben, folgte 2022 ein merklicher Rückgang um 7,7 % auf 24 €/m². Diese Korrektur wurde seither nicht vollständig aufgeholt. Der Höchststand von 26 €/m² aus dem Jahr 2021 markiert bislang den Spitzenwert in der langjährigen Entwicklung der Bodenrichtwerte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202126 €/m²8.3 %
202224 €/m²-7.7 %
202324 €/m²0.0 %
202425 €/m²4.2 %
202525 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Prötzel200.0 %6.8
Falkenberg (Mark)160.0 %7.5
Wriezen110.0 %12.3
Werneuchen1051.9 %14.4
Oberbarnim310.0 %14.6
Bad Freienwalde (Oder)190.0 %14.9
Melchow204-10.9 %15.0
Altlandsberg86-5.5 %15.6
Eberswalde9517.3 %15.9
Strausberg95-10.4 %16.1
Bliesdorf70.0 %16.7
Oderaue60.0 %18.7
Buckow772.7 %19.1
Rüdnitz981.0 %19.6
Biesenthal12913.2 %20.3

Sind die Grundstückspreise in Höhenland mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Höhenland sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Höhenland gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Höhenland kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Höhenland gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Höhenland?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Höhenland zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Höhenland

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Höhenland:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Märkisch-Oderland

Klosterstraße 14

15344 Strausberg

Website:

https://www.maerkisch-oderland.de/de/geschaeftstelle-gutachterausschuss-fuer-grundstuecke.html

E-Mail:

geschaeftsstelle-gaa@landkreismol.de

Telefon:

03346 850 7461

Fax:

03346 850 7469

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Märkisch-Oderland.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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