Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Erligheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Erligheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Erligheim finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Erligheim liegt bei 293 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0,7% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 425 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 175 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Erligheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 293 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 295 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 0,7%.

Die Bodenrichtwerte für Erligheim wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Erligheim werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung293-0.7 %175425
Gewerbe810.0 %8085
Landwirtschaft6,51-5.8 %1,425
Forstwirtschaft1,50.0 %1,51,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Erligheim (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Erligheim liegt aktuell bei 293 €/m² und verzeichnet damit einen Rückgang von 2 €/m² (-0,7 %) gegenüber dem Vorjahr. Nach dem deutlichen Anstieg auf 295 €/m² im Jahr 2024 setzt sich damit die Phase der Seitwärtsbewegung fort, die seit dem markanten Einbruch von 2022 das Preisniveau prägt.

Die auffälligste Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt sich im Zeitraum von 2021 bis 2022, als die Bodenrichtwerte einen drastischen Rückgang von 30 €/m² (-9,6 %) erlebten - den stärksten Einbruch seit Beginn der Datenerhebung. Dieser Einschnitt beendete eine über zwei Jahrzehnte andauernde Wachstumsphase, in der sich die Werte von 112 €/m² im Jahr 2000 auf den Höchststand von 314 €/m² im Jahr 2021 entwickelt hatten. Besonders dynamisch verlief dabei die Periode von 2016 bis 2021, in der die Preise kontinuierlich um durchschnittlich 8,3 % jährlich zulegten.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis heute haben sich die Bodenrichtwerte in Erligheim mehr als verdoppelt (+162 %), wobei nur wenige Jahre mit rückläufigen Werten verzeichnet wurden. Neben dem jüngsten Preisrückgang traten nennenswerte Korrekturen lediglich in den Jahren 2001, 2008/2009 und 2011 auf, während das Jahr 2003 mit einem Anstieg von 24,6 % den stärksten Zuwachs der gesamten Zeitreihe markierte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021314 €/m²6.8 %
2022284 €/m²-9.6 %
2023283 €/m²-0.4 %
2024295 €/m²4.2 %
2025293 €/m²-0.7 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Bönnigheim2430.4 %1.8
Löchgau3280.0 %2.5
Freudental312-1.6 %2.8
Walheim296-1.3 %3.6
Kirchheim am Neckar2396.2 %5.0
Gemmrigheim303-1.0 %5.8
Sachsenheim430-0.2 %6.5
Hessigheim269-1.1 %7.3
Brackenheim750.0 %7.5
Besigheim3171.0 %8.7
Ingersheim568-0.2 %8.9
Oberriexingen3000.0 %10.3
Nordheim921.1 %10.6
Bietigheim-Bissingen7170.1 %10.7
Tamm644-0.3 %10.7

Sind die Grundstückspreise in Erligheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Erligheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Erligheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Erligheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Erligheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Erligheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Erligheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Erligheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Erligheim:

Adresse:

E-Mail:

Telefon:

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum .

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Erligheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Erligheim werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Erligheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Erligheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Erligheim werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Erligheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Erligheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Erligheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen