Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Münstertal 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Münstertal? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Münstertal finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Münstertal liegt bei 93 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 2,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 500 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 2 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Münstertal entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 93 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 91 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,2%.

Die Bodenrichtwerte für Münstertal wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Münstertal werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung932.2 %2500
Gewerbe86-9.5 %290
Landwirtschaft0,60.0 %0,25,5
Forstwirtschaft0,50.0 %0,33,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Münstertal (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Münstertal liegt bei 93 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 2,2 % oder 2 €/m². Diese moderate Entwicklung setzt den Aufwärtstrend der letzten Jahre fort, nachdem die Werte nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 wieder anziehen.

Besonders auffällig ist die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 71 €/m² auf 97 €/m² kletterten - ein Anstieg von 36,6 % binnen fünf Jahren. Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete das Jahr 2017 mit 11,3 %, gefolgt von 2018 mit 8,9 %. Diese dynamische Phase wurde jedoch 2022 durch einen markanten Rückgang von 10,3 % auf 87 €/m² unterbrochen, wodurch die Werte auf das Niveau von 2018 zurückfielen.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 34 €/m² auf aktuell 93 €/m² - eine Gesamtsteigerung von 173,5 %. Hervorzuheben ist auch die frühe Wachstumsphase zwischen 2002 und 2003, als die Werte um 25 % auf 45 €/m² sprangen, sowie die Korrekturphase 2008/2009 während der Finanzkrise mit Rückgängen von insgesamt 9,6 %.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202197 €/m²7.8 %
202287 €/m²-10.3 %
202387 €/m²0.0 %
202491 €/m²4.6 %
202593 €/m²2.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Bollschweil145-1.4 %6.7
Staufen im Breisgau1711.8 %6.7
Ehrenkirchen15514.0 %7.4
Sulzburg1307.4 %7.9
Sölden2270.4 %8.6
Ballrechten-Dottingen1549.2 %9.0
Horben1950.0 %9.4
Wittnau2570.8 %9.5
Pfaffenweiler18011.8 %10.4
Todtnau1040.0 %10.7
Au2636.9 %11.2
Ebringen2338.4 %11.2
Kleines Wiesental1051.0 %11.4
Oberried950.0 %11.9
Badenweiler16111.0 %12.3

Sind die Grundstückspreise in Münstertal mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Münstertal sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Münstertal gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Münstertal kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Münstertal gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Münstertal?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Münstertal zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Münstertal

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Münstertal:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim

Hacher Straße 7

79379 Müllheim

Website:

www.muellheim.de

E-Mail:

gutachterausschuss@muellheim.de

Telefon:

07631 801-650

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim .

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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