Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Steinen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Steinen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Steinen finden Sie im Folgenden.
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09.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Steinen liegt bei 304 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 670 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Steinen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 304 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 304 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Steinen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Steinen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3040.0 %50670
Gewerbe1230.0 %10300
Landwirtschaft1,450.0 %0,2580
Forstwirtschaft0,50.0 %0,252

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Steinen (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Steinen liegt aktuell bei 304 €/m² und zeigt damit gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Nach dem Rückgang auf 292 €/m² im Jahr 2023 hat sich der Wert 2024 wieder auf das Niveau von 2025 stabilisiert.

Besonders auffällig ist der drastische Einbruch im Jahr 2022, als die Bodenrichtwerte um 31 €/m² auf 293 €/m² fielen - ein Rückgang von 9,6 %. Dies beendete eine langjährige Wachstumsphase, die von 2013 bis 2021 anhielt. In dieser Phase stiegen die Werte kontinuierlich von 204 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 324 €/m² im Jahr 2021. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2018, als die Werte von 238 €/m² auf 288 €/m² kletterten - ein Anstieg von 50 €/m² binnen zwei Jahren.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 haben sich die Bodenrichtwerte mehr als verdoppelt, von ursprünglich 115 €/m² auf aktuell 304 €/m². Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete Steinen 2003 mit einem Plus von 30 €/m² auf 152 €/m², was einer Steigerung von 24,6 % entsprach. Nach der Korrektur 2022/2023 scheint sich der Markt nun wieder zu stabilisieren, nachdem 2024 eine Erholung um 4,1 % auf 304 €/m² erfolgte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021324 €/m²6.9 %
2022293 €/m²-9.6 %
2023292 €/m²-0.3 %
2024304 €/m²4.1 %
2025304 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Maulburg3260.0 %4.4
Hausen im Wiesental3190.0 %6.8
Lörrach3842.1 %6.8
Kandern800.0 %7.4
Rümmingen1091.9 %7.6
Malsburg-Marzell800.0 %9.0
Kleines Wiesental1051.0 %9.5
Schopfheim1390.0 %9.7
Rheinfelden2810.7 %10.0
Inzlingen2512.4 %10.1
Binzen1264.1 %10.1
Hasel22614.7 %11.5
Schwörstadt1512.7 %11.8
Eimeldingen1303.2 %12.1
Schliengen641.6 %12.3

Sind die Grundstückspreise in Steinen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Steinen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Steinen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Steinen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Steinen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Steinen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Steinen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Steinen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Steinen:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein

Große Gaß 5

79576 Weil am Rhein

Website:

www.weil-am-rhein.de

E-Mail:

gutachterausschuss@weil-am-rhein.de

Telefon:

07621 704-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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