Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gartz (Oder) 2025

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2025 für Gartz (Oder)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Wann werden die Bodenrichtwerte für 2026 veröffentlicht? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gartz (Oder) finden Sie im Folgenden.
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21.10.2025
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gartz (Oder) liegt bei 7 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 6 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Gartz (Oder) entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 7 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 7 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Gartz (Oder) wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gartz (Oder) werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung70.0 %635
Landwirtschaft1,270.0 %0,751,8
Forstwirtschaft0,3-62.5 %0,30,3

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gartz (Oder) (2001-2025)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Gartz (Oder) liegt bei 7 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem Anstieg von 6 €/m² auf 7 €/m² im Jahr 2024, was einer Steigerung von 16,7 % entsprach, zeigt sich die Entwicklung nun wieder stabil.

Die Bodenrichtwerte in Gartz (Oder) weisen über den gesamten Betrachtungszeitraum eine moderate, aber kontinuierliche Aufwärtsentwicklung auf. Ausgehend von 2 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Wert bis 2025 auf 7 €/m² erhöht, was einer Gesamtsteigerung von 250 % entspricht. Besonders auffällig sind die längeren Stagnationsphasen: Von 2006 bis 2014 verharrte der Wert konstant bei 4 €/m², gefolgt von einer weiteren zweijährigen Stabilität bei 5 €/m² in den Jahren 2015 und 2016.

In den vergangenen fünf Jahren zeigt sich ein unregelmäßiges Muster mit sowohl Anstiegen als auch einem temporären Rückgang. Nach der Erhöhung auf 7 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein ungewöhnlicher Rückgang auf 6 €/m², was einer Reduktion von 14,3 % entsprach. Diese Entwicklung wurde jedoch durch den erneuten Anstieg auf 7 €/m² im Jahr 2024 kompensiert, sodass sich der Bodenrichtwert aktuell wieder auf dem Niveau von 2021 befindet.

JahrBodenrichtwertVeränderung
20217 €/m²16.7 %
20226 €/m²-14.3 %
20236 €/m²0.0 %
20247 €/m²16.7 %
20257 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Casekow60.0 %11.9
Schwedt31287.5 %17.2
Gramzow70.0 %22.9
Brüssow60.0 %23.2
Oberuckersee70.0 %31.5
Angermünde80.0 %32.3
Prenzlau90.0 %35.7
Lunow-Stolzenhagen350.0 %35.9
Gerswalde110.0 %40.9
Oderberg170.0 %43.0
Nordwestuckermark60.0 %45.9
Chorin580.0 %46.0
Uckerland60.0 %46.1
Milmersdorf80.0 %48.6
Bad Freienwalde (Oder)190.0 %48.7

Sind die Grundstückspreise in Gartz (Oder) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gartz (Oder) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gartz (Oder) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gartz (Oder) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gartz (Oder) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Gartz (Oder)?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gartz (Oder) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gartz (Oder)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gartz (Oder):

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark

Dammweg 11

16303 Schwedt/Oder

Website:

https://www.uckermark.de/Vermessen-Bauen-Bewahren/Kataster-Vermessung/Grundst%C3%BCckswerte/

E-Mail:

gaa@uckermark.de

Telefon:

03332 58023 13

Fax:

03332 58023 50

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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